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 Verfassungswidrigkeit des Schatzregals

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Avatar  Verfassungswidrigkeit des Schatzregals  (Gelesen 17690 mal) 0
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#180
22. März 2013, um 18:14:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sorgnix
WIE kann z.b. ein Verein solche Einnahmen rechtlich einwandfrei dem FiAmt nachweisen??Oh, oh, ...Und wie spendabel sind die Spender, wenn sie keinen Nachweis bzw. eine Quittung wollen ...
oh, oh die Forenpolizei ist jetzt auch hier vor Ort  Polizei
Leute die einfach so spenden ohne das sie an die Steuerrückzahlung denken, Menschen die Geld für einen Flyer einsammeln ohne ans Finanzamt zu denken, wo soll das noch hinführen  Narr

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#181
22. März 2013, um 19:08:58 Uhr

Wenn man schon zitiert, dann bitte im Zusammenhang ...
In DEM Zusammenhang, den der Autor im Sinn hat - nicht der, der es nach Gutdünken interpretiert.

der fehlende Teil:
Geschrieben von Zitat von Sorgnix

DANN ist es eben doch das Problem des (somit) anonymen Spenders ...

nebenbei:
Auf solche Dinge kommt man aus Lebenserfahrung.
Manchmal ist man für einen Hinweis dankbarer, als selber unbedingt jede Erfahrung im praktischen Bereicht machen zu wollen, nur weil ein netter Beamter am Schreitisch zu viel Zeit und Phantasie hat ... Zwinkernd

 
Und damit der eine oder andere in den Startlöchern Sitzende es auch versteht:

... es ist dann NICHT des Walters Problem Zwinkernd


... DER könnte sich dann übrigens für die Überführung in das Vereinsvermögen ne Quittung ausstellen lassen. Der Kram muß ja irgendwie verbucht werden ...  Engel

Gruß
Jörg

« Letzte Änderung: 22. März 2013, um 19:15:17 Uhr von (versteckt) »

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#182
07. Mai 2013, um 15:07:40 Uhr

Hallo zusammen,
um noch mal zu der Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Gibt es bereits Erkenntnisse zur Verhältnismäßigkeit des Eingriffes, insbesondere zur Geeignetheit und Erforderlichkeit? An anderer Stelle habe ich mehrfach gelesen, daß Meldungen bei Verschärfung von Regeln zurückgehen, das würde der Geeignetheit widersprechen. (Bei Argumentationen gegen Baumsatzungen hat mir das meist geholfen)

Grüße

PS: Neu hier, sobald ich den Vorstellungsthread gefunden habe, hole ich die Vorstellung nach.

PPS: Für die Verfassungswidrigkeit würde ich auch Art. 12 GG und notfalls Art. 2 I GG nicht vernachlässigen.
Als Altmetallsammler (nicht lachen) könnte ich doch auch mit der Sonde z.B. nach Buntmetall suchen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wiederum wird für Hobbyarchäologen durchaus eingeschränkt.
Für die Kosten des Verfahrens, insbesondere die Rechtswegerschöpfung sei auf die Möglichkeit einer Inzidenterprüfung und einen Antrag auf Vorlage beim Landes/Bundes Verfassungsgericht verwiesen. Da bräuchte es nur einen Bußgeldbescheid, um die Sache anzuschieben.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2013, um 15:20:38 Uhr von (versteckt) »

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#183
07. Mai 2013, um 17:15:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx
a bräuchte es nur einen Bußgeldbescheid, um die Sache anzuschieben.

Das klingt gut. 
Da könnte man gleich die Grundsteuer noch mit abschaffen. 
Die ist auch Verfassungswidrig.
Dort wird eine Steuer auf eine Sache erhoben, die jeder schon einmal bezahlt hat, Steuern beim Erwerb gezahlt hat und sich Eigentum nennt. 
Aber bei diesen Dingen", wo der Staat abkassieren kann, wird er es nimmer lassen.  Grinsend

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#184
08. Mai 2013, um 00:11:48 Uhr

Wenn wir grade bei eigentlich ungerechtfertigten Steuern sind:
Mit versteuertem Einkommen zahle ich Mineralölsteuern auf das Benzin.
Aber damit nicht genug, nicht nur auf den Nettowert des Benzins wird Mehrwertsteuer erhoben, sondern auch auf die Mineralölsteuer!
Und so sieht es auch mit anderen Steuern aus, die werden auch nochmals besteuert.
Ob es dafür eine rechtlich sichere Grundlage gibt?
Vermutlich ist das hier ähnlich wie beim Schatzregal - wer die Macht hat, bestimmt letzten Endes.


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#185
08. Mai 2013, um 00:57:58 Uhr

Deshalb müssen wir die Weltherrschaft an uns reißen!:)

wenn nicht wir dann Pinky und der Brain...

Man brauch nicht darüber nachdenken, weil es sowieso nix bringt, wir (Deutschland) sind halt nunmal ein Bürokratenland wo die Räder sich an manchen stellen langsam drehen...Smiley



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#186
08. Mai 2013, um 08:34:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx
Hallo zusammen,
um noch mal zu der Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Gibt es bereits Erkenntnisse zur Verhältnismäßigkeit des Eingriffes, insbesondere zur Geeignetheit und Erforderlichkeit? An anderer Stelle habe ich mehrfach gelesen, daß Meldungen bei Verschärfung von Regeln zurückgehen, das würde der Geeignetheit widersprechen. (Bei Argumentationen gegen Baumsatzungen hat mir das meist geholfen)

Grüße

PS: Neu hier, sobald ich den Vorstellungsthread gefunden habe, hole ich die Vorstellung nach.

PPS: Für die Verfassungswidrigkeit würde ich auch Art. 12 GG und notfalls Art. 2 I GG nicht vernachlässigen.
Als Altmetallsammler (nicht lachen) könnte ich doch auch mit der Sonde z.B. nach Buntmetall suchen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wiederum wird für Hobbyarchäologen durchaus eingeschränkt.
Für die Kosten des Verfahrens, insbesondere die Rechtswegerschöpfung sei auf die Möglichkeit einer Inzidenterprüfung und einen Antrag auf Vorlage beim Landes/Bundes Verfassungsgericht verwiesen. Da bräuchte es nur einen Bußgeldbescheid, um die Sache anzuschieben.


Moin,

die Meldungen gehen klar zurück und ein Schatzregal ist daher für den Schutz von archäologischen Artefakten nicht geeignet. Es ist aber nicht so, dass diese Argumente nicht bekannt wären, es ist ein politisches Problem. Haben die Regierungsparteien eines Landes einen Entwurf zu einem Schatzregal erst einmal im Parlament eingebracht, dann wollen sie es auch umsetzen. Der Fraktionszwang führt dazu, dass dann die Mehrheit für das Gesetz stimmt. Um Sachfragen geht es da nicht. Um Menschenverstand auch nicht.

Lt. GG ist der/die Abgeordnete alleine seinem Gewissen verpflichtet, davon seiner Fraktion verpflichtet zu sein steht im GG nichts. Trotzdem wird im Kreise der Parteien offen der Fraktionszwang angewendet und niemand lehnt sich dagegen auf, weil er/sie ja für die nächste Wahl wieder auf den Landeslisten landen wollen.

Zu dem zweiten Teil Deines Postings mit dem Art. 12 GG kann ich nichts wechseln, weil Du da wohl vollkommen daneben liegst. Was hat der Art 12 GG mit dem Schatzregal zu tun?

Viele Grüße

Walter
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« Letzte Änderung: 08. Mai 2013, um 08:35:19 Uhr von (versteckt) »

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#187
08. Mai 2013, um 09:59:46 Uhr

Moin,

Art. 12 GG schützt die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung. Eine Unterscheidung, ob der Beruf einträglich ist, wird nicht getroffen.
Es wäre zb. denkbar, vom Sondeln zu leben (manche leben schließlich auch vom Pfandflaschensammeln). Wenn ich über das Suchen auf Liegewiesen lese, dürfte da bei Vollzeittätigkeit durchaus etwas über ALG II Satz herauskommen.
Auch wäre es denkbar, daß ein Schrotthändler so ein Zubrot verdient. Nicht zuletzt gibt es gewerbliche Munitionsräumdienste.

All das sind Berufe, die durch ein Schatzregal eingeschränkt würden.

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#188
08. Mai 2013, um 10:06:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx
Moin,


Es wäre zb. denkbar, vom Sondeln zu leben (manche leben schließlich auch vom Pfandflaschensammeln).
 

Sorry aber das ist Naiv !!!

Bzw.wie lange gehst du dem Hobby nach?

« Letzte Änderung: 08. Mai 2013, um 10:11:20 Uhr von (versteckt) »

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#189
08. Mai 2013, um 10:19:11 Uhr

Dem Hobby Sondeln? Noch gar nicht.
Dem Hobby Jura? Auch nicht, das ist kein Hobby sondern Lebensunterhalt.

Ausgangsthema war doch ein Rigorosum über die Verfassungswidrigkeit des Schatzregales. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Diskussion sind auch Bedenken zu diskutieren, die letztlich nicht durchgreifen. Ich bin aber ziemlich sicher, wenn ich gleich zum Amt tigern würde und eine Gewerbeerlaubnis als gewerblicher Schatzsucher beantragen würde, würde ich die kriegen.

Naiv bedeutet für mich, Fragen zu stellen, die nicht offensichtlich sind.


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#190
08. Mai 2013, um 10:30:17 Uhr

Da wir ja einen Rechtsanwalt im Forum haben, hätte er diesen Weg mit Sicherheit schon erwähnt, wenn er denn sinnvoll wäre.

Gruß Michael

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#191
08. Mai 2013, um 10:40:16 Uhr

Weswegen sollte sich die gewerbliche Schatzsuche nicht an die allgemeinen Vorschriften halten müssen? 
Wenn ich gewerblicher Bankräuber werde, ist das doch immer noch illegal?!

Ob nun eine Verfassungsmäßigkeit gegeben ist, oder nicht sei dahingestellt. Die interessante Frage ist doch, ob diejenigen Sucher, die schon jetzt aktiv mit den Denkmalämtern und Archäologen zusammenarbeiten wirklich einen Vorteil von einer Öffnung der gesetzlichen Regeln hätten. Was würde es bringen, wenn das Hobby immer einfacher zugänglich wird? 

Grüße

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#192
08. Mai 2013, um 10:51:36 Uhr

Das mit dem Gewerbe wird villt funktionieren....aber wo ist der Sinn Schockiert
 
den Beruf des "Schatzsuchers" Grinsend

S t a l k e r 

hat das mit dem Bankräuber richtig erkannt und ist nach meiner Meinung ein guter vergleich.denn....die Illegalen Sachen wie auf BD´s ohne NFG Sondeln/graben ist auch dann noch verboten!
Den Eigentümer des Gründstücks müsste man auch dann noch fragen...oder etwa nicht!?

wo soll da der Vorteil sein?

Gruss Dennis

P.S. Für mich ist naiv in diesem Fall als leichtgläubig, arglos oder unwissend zu verstehen .

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#193
08. Mai 2013, um 10:52:36 Uhr

Stalker, weil es m.E. um die (rechts)wissenschaftliche Frage der Verfassungsmäßigkeit geht.
Ich habe mich am Ausgangspost orientiert, nicht daran, ob man Spender namensmäßig erfassen muß oder ob Grundsteuern legal sind.

Auch die Frage, ob ein berufliches Sondengehen wirtschaftlich Sinn macht, ist irrelevant. Nicht zuletzt muß man, um z.B. als Archäologe von seinen Veröffentlichungen zu leben, nicht unbedingt einen akademischen Abschluß haben.

Natürlich gibt es verbotene Berufe, aber die Frage ist doch, ob eines der von mir genannten Beipiele zu recht verboten würde. Diese Antwort kann aber erst am Ende der Diskussion stehen, nicht am Anfang. Nicht umsonst, führt 958 BGB ausdrücklich ein Verbot des Aneignungsrechtes ins Feld. Das bedeutet aber nicht automatisch, daß jedes Verbot nach freiem Gutdünken rechtmäßig ist.

Aber ich bin ja schon still.

« Letzte Änderung: 08. Mai 2013, um 10:54:34 Uhr von (versteckt) »

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#194
08. Mai 2013, um 11:03:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx


Aber ich bin ja schon still.


na na ...nicht so zickig Zunge

Wie Du dir vielleicht vorstellen kannst beschäftigen sich diverse "alte Haasen" schon des längeren mit der solchen von dir genannten Arten das Sondeln zu "legalisieren" was es ja im grunde ist!!! aber dieses vielleicht als Beruf auszuüben/anzumelden ist schlichtweg nicht sinnvoll und wohl auch nicht machbar(außer Auftragssuche o Ä )

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