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 Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?

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Avatar  Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?  (Gelesen 49779 mal) 4
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#135
09. September 2019, um 10:48:34 Uhr

Kleine Frage zur Genehmigung: Wenn man eine Genehmigung beantragt, muss man ja den Ort angeben, wo man suchen möchte. Kann man irgendwo einsehen, ob Jemandem schon vorher an der Stelle eine Genehmignug erteilt worden ist, dass man nicht ein schon abgesuchtes Feld sich selbst genehmigen lassen will?

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#136
09. September 2019, um 11:28:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von kebeil
Kleine Frage zur Genehmigung: Wenn man eine Genehmigung beantragt, muss man ja den Ort angeben, wo man suchen möchte. Kann man irgendwo einsehen, ob Jemandem schon vorher an der Stelle eine Genehmignug erteilt worden ist, dass man nicht ein schon abgesuchtes Feld sich selbst genehmigen lassen will?

Nein, man könnte evtl. den zuständigen Archäologen fragen. Aber gibt es sowas wie ein abgesuchtes Feld? Man findet doch immer was.
Ansonsten musst Du beim nächsten Mal andere Flächen beantragen, wenn der Acker scheinbar "ausgelutscht" sein sollte.

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#137
06. Juli 2021, um 12:34:46 Uhr

danke, sehr hilfreich. wobei für ein russe sind die begriffe nicht einfach zu verstehen. Schockiert

danke und gruß russe.

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#138
01. Februar 2024, um 10:39:52 Uhr

Auch von mir ein großes DANKE an den Ersteller des Beitrags hier.
Es erklärt bzw. interpretiert nachvollziehbar, was erlaubt ist, und wo viele (gewollte und ungewollte) Missverständnisse liegen.

Klasse!

« Letzte Änderung: 01. Februar 2024, um 10:41:19 Uhr von (versteckt) »

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#139
01. Februar 2024, um 11:05:17 Uhr

Der Beitrag ist von 2011, da hat sich schon einiges geändert. Man sollte sich schon aktuelle Threads raussuchen.
Vor einem halben Jahr war Bayern auch noch das Paradies für Sondler, das ist mittlerweile Geschichte  Unentschlossen

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#140
29. Dezember 2025, um 18:13:27 Uhr

Danke dem Ersteller diesem sehr umfangreichen Beitrags. Für mich als Neuling sehr informativ über Gesetzgebung und Paragraphen beim Umgang mit dem Detektor. Vielen Vielen Dank.







                                                        Mfg jenzi

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#141
29. Dezember 2025, um 18:43:34 Uhr

Zu rechtlichen Themen solltest du lieber auf aktuelle Threads vertrauen, oder hier einen Thread eröffnen und nachfragen. 
Die Gesetze haben sich in NRW seit 2011 bestimmt verändert, davon abgesehen waren Erntes Threads schon damals sehr umstritten.

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#142
29. Dezember 2025, um 19:55:41 Uhr

Da magst du wohl Recht haben, aber für mich als Neuling war es nicht verkehrt, sich da mal reinzulesen, ob es jetzt aktuell war oder nicht.
Werde ja bald die neuste Gesetzgebung zum Sondeln in NRW aus erster Hand erfahren. Hab mich ja in Xanten beim 
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland angemeldet und warte auf weiteres:D
                                                                  Mfg jenzi

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#143
30. Dezember 2025, um 00:51:47 Uhr

Vielleicht kann ich noch etwas beisteuern:

Bis vor kurzem galt die Erstgenehmigung in NRW, für die man bestimmte Suchfläche angeben musste, zunächst für 2 Jahre, bevor man eine Verlängerung beantragen konnte. Quasi eine "Bewährungszeit".

Als ich kürzlich meine Funde in Münster vorgelegt hatte, erzählte mir der LWL- Landesarchäologe (ungefragt), dass sich das nun geändert hat: Man kann in NRW jetzt bereits nach 1 Jahr diese Verlängerung beim ausstellenden Kreis beantragen.
Diese soll dann nicht nur für alle Äcker im Kreis, sondern auch für Bodenaushub an Baustellen gelten - vorbehaltlich natürlich der Erlaubnis des Eigentümers / des Bauherren. Bodendenkmäler sind natürlich weiterhin ausgenommen.

Ist diese Verlängerung erteilt,  kann man auch bei allen weiteren Kreisen bzw. kreisfreien Städten im Gebiet des LWL bzw. LVR  (je nachdem, in wessen Gebiet man die NFG bekommen hat) gegen die üblichen 75€ Gebühr eine zusätzliche Genehmigung bekommen.

Mein Antrag auf Verlängerung läuft im Moment noch. Ich hoffe, die Erweiterte Genehmigung kommt bald ... Zwinkernd

Allgemein habe ich den Eindruck, dass man beim LWL nicht unerwünscht ist und respektvoll behandelt wird. Der Archäologe hat sich zusammen mit mir alle Funde kurz angesehen, mir einiges erklärt und in Aussicht gestellt, dass ich die Funde wohl im Spätsommer wiederbekommen könnte. Auch ein gerade hereingekommenes Highlight eines anderen Sondlers stellte er mir erst mal begeistert vor. Den Eindruck, dass man mir Steine in den Weg legen wollte oder ich nur ein notwendiges Übel sei, hatte ich in Münster zu keiner Zeit.
Übrigens war auch das "Erstgespräch" sehr unkompliziert, nämlich online als Zoom- Meeting!

Allerdings hörte ich, dass man beim LVR etwas reservierter ist. 
Leider sind in meiner Wohngegend im Ruhrgebiet auch die Bauern etwas reservierter (durch schlechte Erfahrungen), weshalb ich hier noch kein Feld gefunden habe, für dass ich beim LVR eine Genehmigung beantragen könnte.

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#144
30. Dezember 2025, um 11:41:35 Uhr

Vielen Dank für die umfangreiche Information von dir:D Noch eine Frage, wie verhält es sich auf Kinderspielplätzen oder an öffentlichen Seen oder am Rhein mit dem Sondeln?

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#145
30. Dezember 2025, um 15:54:28 Uhr

Ist Lt. Landesarchäologen leider alles Passè, da es auch vorgekommen ist, dass unter einem Spielplatz unbewegte Bodendenkmäler waren - und man sich auf einem Spielplatz natürlich nicht nur auf den Sandkasten beschränkt...

Nach der Novellierung des Gesetzes ist bereits der Gebrauch von Metalldetektoren (unabhängig vom finden oder bergen) genehmigungspflichtig (§15 , Abs.1, Nr.1). Ist ähnlich wie beim angeln: Bewegst du dich mit einer einsatzbereit zusammengebauten Angel am Gewässer, brauchst du schon eine Genehmigung - ohne den Köder ins Wasser zu halten. Zwinkernd

(Übrigens warte ich noch darauf, dass mich jemand aus einem Auto heraus fragt, ob ich eine Erlaubnis hätte. Dann würde ich ihn fragen, ob ich zunächst seine Erlaubnis sehen könnte, das er das Auto führen darf ... XD )

Kurz: Bis zum Erhalt eines entsprechenden Scheins solltest du dir bewusst sein, dass es Probleme geben kann.

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#146
30. Dezember 2025, um 20:53:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von jenzi
Vielen Dank für die umfangreiche Information von dir:D Noch eine Frage, wie verhält es sich auf Kinderspielplätzen oder an öffentlichen Seen oder am Rhein mit dem Sondeln?

Bei mir werden Spielplätze geduldet, hängt aber vom zuständigen Archäologen ab. Im LVR-Gebiet kenne ich mich nicht aus, aber der LWL ist eigentlich recht tiefenentspannt, wenn Du mitspielst. Der LWL veranstaltet mehrmals im Jahr ein "Rudelsondeln" auf einem Bodendenkmal. Ist immer eine ganz nette Veranstaltung und man lernt andere Sondengänger kennen.

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#147
31. Dezember 2025, um 10:11:31 Uhr

Danke für die eindringlichen Zeilen Zwecks der Genehmigung Lächelnd Die Strafen sind ja exorbitant Gefängnis; Geldstrafen bis 500,000 Euro wenn man erwischt wird:(

Hinzugefügt 31. Dezember 2025, um 10:27:44 Uhr:

Hallo 

In welcher Gegend liegt das LWL-Gebiet wo du sondelst?

« Letzte Änderung: 31. Dezember 2025, um 10:27:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#148
31. Dezember 2025, um 19:45:46 Uhr

Was die Strafen angeht: Da zeigt die Erfahrung aus ähnlichen möglichen Vergehen, dass du schon "richtig ein Ding drehen" musst, um so hart bestraft zu werden. Beim Magnetfischen zB sind auch Strafen in horrender Höhe möglich - in der Praxis sind sie niedrig- dreistellig (was natürlich immer noch kein Taschengeld ist).

Ich sondle (wenn ich mal Zeit habe) im Kreis Höxter.

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#149
01. Januar 2026, um 13:17:24 Uhr

Wau, bis Höxter ist aber eine große Entfernung von Essen aus. Die Ecke hab ich auch über die Jahre des öffteren Urlaub gemacht zum Angeln in Affoldern in der Eder oder Edersee, Winterberg usw.

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