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 Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?

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#90
14. April 2013, um 00:43:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Bin ich auf dem falschen Dampfer, oder bist Du ein Vertreter der Denkmalschutzbehörden oder ein selbsternannter Ritter dieser Berufsgruppe. Nicht falsch verstehen, aber es gab immer mal Leute hier, die sich erst doof stellten, dann interessiert taten und zuletzt belehrend und sogar drohend auftraten....

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Jøran-Njål
, den wir hier fachmännisch demontierten, als es doch zu bunt wurde mit dem...

Aber das muss ja alles nicht mit dieser Sache zu tun haben....  Nono


nur zu und viel Spaß beim fachmännischen demontieren ;-) vielleicht bekomme ich dann genau die Antworten, die ich suche ;-)

Nein aber im Ernst - ich bin halt ein sehr genauer und vielleicht auch - nenne es so - ordnungsliebender Bürger, und bevor ich irgendetwas falsche mache, mache ich mir mehr als 2 Gedanken.

Dass mich jegliche Art von Archäologie interessiert, kann ich in der Tat nicht leugnen... und meinetwegen nenne mich selbsternannter Ritter, ich persönlich möchte nichts unrechtes tun, und glaube auch an das GUTE im Menschen, aber ganua deshalb frage ich indiesem Forum erfahrene Menschen, oder bin ich hier doch nicht richtig??

Was den genannten Zeitgenossen angeht: Ich kenne seine Geschichte nicht, denn so lange bin ich nicht hier :-)

So weit, so gut, danke für Deine Hinweise und den Wink mit dem Zaun ;-)

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#91
07. Mai 2013, um 17:36:16 Uhr

Das allgemein rechtliche Thema ist ja vom TE gut und aus meiner Sicht richtig aufgearbeitet worden. 

Wenn ich die Aussage eines Beamten bekommen:"Das ist generell verboten" frage ich immer nach einer schriftlichen Dokumentation darüber, mit dem Hinweis das mich der dahinter zugrunde liegende Paragraph sehr interessiert. Alles andere ist irrelevant, es zählt nur ein rechtsgültiger Bescheid gegen den auch Widerspruch eingelegt werden kann, ansonsten besteht auch das Mittel einer Fachaufsichtsbeschwerde, da von einem fachlichen Mangel auszugehen ist.

Was mich interessieren würde ist eine rechtliche Betrachtung einer Suche im Wald. Natürlich außerhalb von Naturschutzgebieten. Die Ämter wettern da ja immer direkt los, aber wie ist es rechtlich wirklich einzustufen?

Das Landesforstgesetz sagt ja:

§ 2 (Fn Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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42
)
Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

Ok, ich kann im Wald Erholung suchen, diese finde ich beim Sondeln. Unser Förster bei der Jagdprüfung sagte dazu mal, damit wird eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist....

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

Zu Absatz 3: Eine Gefährdung durch's Sondeln sehe ich für den Wald nicht, eher ein Vorteil das Sondengänger Unrat aus diesem entfernen. Auch ist es kein Owi die Wege zu verlassen. Was ein Problem sein kann, ist das Rauchverbot vom 01.03-31.10, allerdings als Nichtraucher kann ich damit leben, obwohl der Jäger im Wald rauchen darf  Lächelnd

Wie ist dazu eure Meinung?

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#92
08. Mai 2013, um 08:49:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von RunningMan



Zu Absatz 3: Eine Gefährdung durch's Sondeln sehe ich für den Wald nicht, eher ein Vorteil das Sondengänger Unrat aus diesem entfernen.

Wie ist dazu eure Meinung?

Moin,

das Problem liegt nicht bei der Gefährdung des Waldes, auch ist es vorteilhaft, wenn der Müll entsorgt wird, das Problem ist, dass in aller Regel die Funde gegenüber des Grundeigentümers unterschlagen werden (§ 246 StGB) und die archäologischen, nennen wir sie "Zufallsfunde" nicht der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden. ... und komme mir bitte nicht mit "das sind Einzelfälle", die Sondengänger Stammtische und Schatzsuchertreffen sind voll von diesen "Einzelfällen".

Wer bei der genehmigungsfreien Suche - die gibt es tatsächlich, auch wenn Archäologen dies immer wieder wider besseres Wissen anders darstellen - der kann und muss - und es würde auch ganz entscheidend dem Ansehen unseres Hobbys dienen - die archäologischen Zufallsfunde melden.

Viele Grüße

Walter

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#93
08. Mai 2013, um 11:41:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

das Problem liegt nicht bei der Gefährdung des Waldes, auch ist es vorteilhaft, wenn der Müll entsorgt wird, das Problem ist, dass in aller Regel die Funde gegenüber des Grundeigentümers unterschlagen werden (§ 246 StGB) und 

Das heißt dann im Umkehrschluss, dass es erlaubt ist, da es kein Gesetz gibt, welches dagegen spricht. Das eine Genehmigung des Eigentümers und eine "Gewinnbeteiligung" nicht nur moralisch sondern auch rechtlich Erforderlich ist unumstritten. Auch die Fundmeldung historisch relevanter Funde (BD) sollten/müssen gemeldet werden.

Sollte dann nicht die Sondengängerschaft mehr an einer rechtlichen Aufklärung arbeiten, als an einer "alles ist ohne Genehmigung verboten" Taktik? Mir ist klar, dass die Denkmalämter uns gerne verbannen würden, wahrscheinlich aufgrund der Gesetzeslage, dann die Kröte mit den NFG geschluckt haben. Nur durch gezielte Einschüchterungsversuche uns vom Acker fernzuhalten mit teilweiser grotesker Öffentlichkeitsarbeit. Ich glaube mit dieser Einstellung treibt man den gemeinen Sondler, vielleicht sogar beabsichtigt um diese später zu kriminalisieren, in den "Untergrund".

Meine Meinung, keine Rechtsberatung :-)

Beste Grüße
Jörg

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#94
08. Mai 2013, um 12:02:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von RunningMan
Sollte dann nicht die Sondengängerschaft mehr an einer rechtlichen Aufklärung arbeiten, als an einer "alles ist ohne Genehmigung verboten" Taktik? Mir ist klar, dass die Denkmalämter uns gerne verbannen würden, wahrscheinlich aufgrund der Gesetzeslage, dann die Kröte mit den NFG geschluckt haben. Nur durch gezielte Einschüchterungsversuche uns vom Acker fernzuhalten mit teilweiser grotesker Öffentlichkeitsarbeit. Ich glaube mit dieser Einstellung treibt man den gemeinen Sondler, vielleicht sogar beabsichtigt um diese später zu kriminalisieren, in den "Untergrund".


mit dieser "Taktik" treiben die vor allen Dingen die Mehrheit der Nichtkrötenfresser in stille Ecke, wo man sich sagt * macht ihr mal euer Ding und wir machen unseres ! * und das wiederum führt dazu, das "archäologische" Zufallsfunde die zwar nicht herausragend und meldepflichtig sind, deren Meldung aber trotzdem wünschenswert wäre (/sein sollte) dann eben ganz bestimmt nicht gemeldet werden !
aber ich glaub das ist dem Amt eigentlich egal und wohl sogar beabsichtigt .....dauernd abertausende von Zusatzfunden bearbeiten zu müssen wär ja auch recht teuer und da man sich Funde nicht als Eigenleistung anrechnen kann, bringts auch wenig Prestige und überhaupt, was soll man denn auch mit dem ganzen aus Kontext gepflügten Plunder .....

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#95
08. Mai 2013, um 12:13:09 Uhr

Vielleicht als kleine Ergänzung:

Ich bin für eine Zusammenarbeit mit den Ämtern, allerdings sollte diese auf Augenhöhe erfolgen und nicht wie es derzeit von einigen Stellen gelebt und proklamiert wird als rechtlose Bitsteller.

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#96
06. August 2013, um 23:24:53 Uhr

Hallo,

eine Zusammenarbeit mit Ämtern kann niemals auf Augenhöhe erfolgen, da man sich auf deren AGB´s einlässt indem man mit ihnen zusammenarbeitet. Und das ist immer mit Einschränkungen verbunden.
Wenn man wirklich etwas Bedeutendes findet, kann(sollte) das gemeldet werden und das reicht dann auch.
Bis jetzt habe ich keine bedeutenden Funde gemacht, also mit Ämtern noch nichts zu tun gehabt.
Ist stelle es trotzdem allen Ämtern frei mit mir zusammen zu arbeiten, allerdings stelle ich dann die Bedingungen zu denen diese Zusammenarbeit erfolgt.

Viele Grüße
Uwe

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#97
09. Dezember 2013, um 15:53:23 Uhr

 Applaus Wow
Danke für die Recherche, bin auch aus NRW.
Habe am Gestrigen Sonntag,zufällig den für meinen Bezirk zuständigen Landschaftswächter Getroffen.Er gab mir die mündliche erlaubniss in seinen
Bezirk zu  Suchen.habe seinen namen und die Anschrift bekommen.(das nur nebenbei)
Dein Beitrag Ist meiner Bescheidenen Annahme nach sehr Hilfreich!!!!

mfg Bruno

und weiterhin viel Erfolg beim  Suchen

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#98
09. Dezember 2013, um 16:53:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von brunok
Habe am Gestrigen Sonntag,zufällig den für meinen Bezirk zuständigen Landschaftswächter Getroffen.Er gab mir die mündliche erlaubniss in seinen
Bezirk zu  Suchen.

immer daran denken in der dunklen Jahreszeit: wenn man nach Sonnenuntergang suchen will, muss zudem eine Genehmigung vom Nachtwächter vorliegen. Ist dieser nicht greifbar, kann das der Bürgermeister, eine Vertrauensperson mit Kapitänspatent oder eine vom Gesundheitsamt zertifizierte Edelprostituierte machen. Wichtig ist, dass die mündliche Genehmigung in Schriftform vorliegt.

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#99
04. April 2014, um 12:10:46 Uhr

Lässt eigendlich keine Fragen offen,tolle Arbeit .

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#100
15. September 2014, um 19:01:48 Uhr

Hallo zusammen,

mal so die Frage in die Runde. Es gab ja 2013 die Reform des DSchG und somit die Einführung des Schatzregals in NRW. Mal ganz blöd gefragt: Lohnt sich das Sondeln noch als Hobby wenn man sich strikt an Recht und Gesetz hält? Man verzeihe mir die Unwissenheit, ich bin halt noch ein Noob. :-)

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#101
15. September 2014, um 19:11:04 Uhr

Ein ganz klares Jein!  Zwinkernd

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#102
16. September 2014, um 05:54:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von mantibus
Lohnt sich das Sondeln noch als Hobby wenn man sich strikt an Recht und Gesetz hält?
Ja, Fremder.

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#103
30. September 2014, um 09:25:11 Uhr

Was ändert das Schatzregal daran, ob sich das Hobby lohnt? Du gehst doch des Findens wegen und nicht, um dich zu bereichern. ;-)

Also das Schatzregal. Ich hab mich hierzu mal mit meinem zuständigen Archäologen vom Landschaftsverband unterhalten. Er bestätigte mir da, was auch schon in dem offiziellen Rundschreiben aus 2013 stand.

Unter das Schatzregal fallen nur Ausnahmefunde. Solche, die für die Wissenschaft von überragendem wissenschaftlichem Wert sind. Der monetäre Wert bleibt hier außen vor. Eine goldene Münze von 1915 ist kein Schatzregalfund. Er meinte, dass es sich um solche Funde wie den "Barbarenschatz" aus der Pfalz handelt oder wenn man im Teutoburger Wald einen römischen Standartenadler finden würde. Halt solche Funde, die für die Forschung ein ganz neues Indiz sind. Und wenn man als braver Bürger den Fund meldet und abgibt, bekommt man auch noch eine entschädigung, die dem wissenschaftlichen Wert entspricht.... Einzig und allein der Grundstückseigentümer schaut in die Röhre. Der bekommt gar nichts.

Grüße
Nibse

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#104
30. September 2014, um 11:23:35 Uhr

Hier mal die Auflagen für Ostwestfalen....

Hinzugefügt 30. September 2014, um 11:25:45 Uhr:

Und noch ein Link zum offenen Brief an alle Sondengänger:

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http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/130805_Sondeng%C3%A4nger_offenerBrief.pdf



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« Letzte Änderung: 30. September 2014, um 11:25:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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