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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Das Ansehen der Sondengänger

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Avatar  Das Ansehen der Sondengänger  (Gelesen 19150 mal) 0
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#210
27. Februar 2012, um 00:52:06 Uhr

mich würde mal interessieren ob eigentlich schonmal einer beim amt nach so einer genehmigung gefragt  (bestimmt!!!).... - gekommen??? ... - oder  Brutal gab es probleme Knüppel Huch oder reicht es einfach zum amt für denkmalpflege oder so hin zu gehen und sagen "ich will das... Suchen dort und dort mal machen" .... HuchHuch??
 

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#211
27. Februar 2012, um 00:54:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Er kapiert den Unterschied nicht, ich gebe es auf...

Habe ich doch geschrieben Cool

Aber Unterschied bedeutet auch Unterschiede zu erknennen und anzuerkennen.

Du beharrst auf einer/deiner Meinung was nicht förderlich ist

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#212
27. Februar 2012, um 09:40:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Spatenkopf
mich würde mal interessieren ob eigentlich schonmal einer beim amt nach so einer genehmigung gefragt  (bestimmt!!!).... - gekommen??? ... - oder  Brutal gab es probleme Knüppel Huch oder reicht es einfach zum amt für denkmalpflege oder so hin zu gehen und sagen "ich will das... Suchen dort und dort mal machen" .... HuchHuch??
 

Moin,

ja, sicher die gibt es. In Hessen mussten wir 1999/2000 erst eine Klage vor dem Verwaltungsgericht führen, dann gab es NFG. In 2010 wurden in Hessen an ca. 23 SG eine NFG erteilt, dann hat das Amt die Bedingungen verschärft, jetzt haben nur noch ca. 120 SG eine NFG beantragt.
In SH, SN, NW und BB gibt es NFG, in TH soll es angeblich welche geben in MV glaube ich auch, in RP gibt es NFG für die Bezirke Speyer und Trier, nicht aber für Mainz und Koblenz. Im SL, BR, HB, BW, ST gibt es keine.

Viele Grüße

Walter

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#213
27. Februar 2012, um 10:14:32 Uhr

@spatenkopf
Ich habe mich beim stadtverwalter von meiner heimatgemeinde informiert ob ich am badesee die liegewiesen absuchen darf.
Die antwort war so vorherberechnet wie schnöde.
Ich darf die liegewiese nicht absuchen weil die gäste glauben könnten dass mit dem see etwas nicht in ordnung sei oder dass jemand etwas gefährliches vergraben hätte.
Ich habe ihm klar gemacht dass ich nur ausserhalb des badebetriebes suchen würde aber er hat nur verneint und gesagt dass ER das nicht möchte.
15min später habe ich mit dem verwalter eines anderen see's telefoniert und der wiederum meinte dass ich nur bei schlechten wetter (kein badewetter) suchen darf und als voraussetzung müsse ich auch den müll mitnehmen den ich finde.
Alles ehrensache habe ich gesagt und am nächsten tag war ich schon unterwegs.
Schriftlich wollte er mir nichts geben hat aber gesagt dass sämtliche beschwerden sowieso über ihn laufen würden

« Letzte Änderung: 27. Februar 2012, um 10:17:07 Uhr von (versteckt) »

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#214
27. Februar 2012, um 11:10:38 Uhr

"Ich habe mich beim stadtverwalter von meiner heimatgemeinde informiert ob ich am badesee die liegewiesen absuchen darf.
Die antwort war so vorherberechnet wie schnöde.
Ich darf die liegewiese nicht absuchen weil die gäste glauben könnten dass mit dem see etwas nicht in ordnung sei oder dass jemand etwas gefährliches vergraben hätte.
Ich habe ihm klar gemacht dass ich nur ausserhalb des badebetriebes suchen würde aber er hat nur verneint und gesagt dass ER das nicht möchte."

Reine Willkür des Stadtverwalters! Wie kann man sich nur an die Stadt wenden?
Wenn du ohne Anwalt oder ohne eine Unterschrift einer anerkannten Institution (TÜV, Amt, Ingenieurbüro etc.) eine Anfrage für etwas stellst, das vollkommen im Ermessensspielraum einer einzelnen Person steht, wird die Antwort zu 99% ablehnend sein.
Du fragst etwas, was vorher noch keiner gefragt hat. Der Beamte denkt sich: "Wo kämen wir denn hin, wenn das jeder fragen würde?" und er schaltet den Autopiloten ein "ICH möchte das nicht, ICH ausdrücklich!"
Der Beamte kennt den Vorteil nicht, er sieht nicht, dass du auch den Müll mitnimmst. Er denkt nur an irgendwelche gerade erfundenen Bedenken "Die Leute könnten denken, die Strahlung von Fukushima wäre jetzt an unserem Badesee. Das lasse ich nicht zu. ICH will das nicht"

Und genau das ist der Grund, weswegen sich Bürger in unserem Land nur mit Behörden konfrontieren, wenn Sie es ausdrücklich müssen. Führerschein, Perso, Umzug, Bauantrag, Steuererklärung. Nur das, was gemacht werden muss. Und hier lieber auch lieber zu wenig gefragt, als einmal zu oft bei einer Behörde gewesen zu sein.
Steht ein Unterfangen im Ermessensspielraum des Bürgers, sprich: Hole ich mir eine Nachforschgenehmigung und suche nach Denkmälern, oder hole ich mir keine und suche nach Euromünzen?

So ist die Antwort völlig klar! Von den vielleicht 20.000 Sondlern haben vermutlich keine 1000 Leute eine Nachforschgenehmigung, also nicht einmal 5% suchen mit dem Einvernehmen der Behörde.
Vorallem ist es so, dass man nur alle Jubeljahre mal ein Bodendenkmal findet, sprich: dieser Fund wird in die Denkmalliste eingetragen. NUR für diesen Fall braucht man eine Nachforschgenehmigung, zu 99% werdet ihr aber keine Bodendenkmäler finden!
Selbst, wenn ihr nach römischen Münzen am Niederrhein suchen wolltet, bedürft ihr keiner Nachforschgenehmigung, da keine einzelne Münze als Denkmal eingetragen wird.
Eventuell stellt ein Aureus ein Denkmal dar, aber kein gammeliger Denar oder As wird eingetragen, sprich: diese Münzen sind keine Denkmäler und bedürfen auch keiner Nachforschgenehmigung.
Sollten tatsächlich alle römischen Münzen, in Deutschland gefunden, Denkmäler darstellen, würden Millionen von Denkmälern in die Denkmalliste neu hinzukommen.
Das ist natürlich nicht der Fall und so schließt sich der Kreis hier.

Viele Sondengänger würden gerne mal ein Bodendenkmal finden, ich würde auch gerne mal einen Mittelalterschatz entdecken. Aber dies ist sehr unwahrscheinlich und ausdrücklich nicht der Alltag des durchschnittlichen Suchers! Und genau das ist der falsche Ansatz: Ihr wollt keine Bodendenkmäler entdecken, ihr wollt zu 99% einzelne Münzen, Schnallen etc. finden. Und genau dies bedarf keiner Genehmigung.

Lieber suche ich nach nicht-Denkmälern wie Euros, brauche keine Genehmigung und kann von 100 Metallfunden vielleicht eines als Denkmal zählen, welches dann gemeldet würde, ODER
ihr sucht nach Denkmälern, braucht dann aber eine Genehmigung für den einen Metallfund unter 100 Metallfunden, und müsst die anderen 99 trotzdem der Behörde zeigen.

Ihr braucht also tatsächlich nur für den einen Fall eine Genehmigung, weil nur dieser Fall ein Denkmal darstellt! Die anderen 99 Funde sind keine Denkmäler, bedürfen hierzu nicht der Genehmigung.
Und weil ein solcher Fall, dieser eine Fund von 100, ein Zufallsfund ist, kann dieser ohne Probleme gemeldet werden.

Niemand will freiwillig etwas mit einer Behörde zu tuen haben. Niemand will sich eine Genehmigung holen für für etwas, das im realen Sucherleben keiner Genehmigung bedarf. Niemand würde sich fürs Atmen oder fürs Fahrradfahren eine Genehmigung holen, sondern sowas Lächerliches ignorieren und den Staat weiter meiden.

PS: Dies ist keine Rechtsberatung  Super

« Letzte Änderung: 27. Februar 2012, um 11:25:31 Uhr von (versteckt) »

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#215
27. Februar 2012, um 11:52:41 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Dabei verteilen sie Kronkorken oder auch leere Munitionshülsen auf Feldern, bei denen die Metalldetektoren anschlagen. „Nach dem 100. Kronkorken verlieren die Raubgräber die Lust“, sagt Gebert.




..

Die haben nicht mehr alle Latten am Zaun.


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#216
27. Februar 2012, um 12:09:54 Uhr

"Dabei verteilen sie Kronkorken oder auch leere Munitionshülsen auf Feldern,"

hervorragender beitrag zum umweltschutz, icj gloob ick spinne!  Huch

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#217
27. Februar 2012, um 14:02:22 Uhr


Genehmingungen braucht man sehrwohl zumal es sich um private grundstücke handelt. Wenn der stadtverwalter nein sagt und ich mich an den bürgermeister wende wird dieser mich wieder abblitzen lassen weil er zu seinen leuten steht.
Fakt ist dass das thema sondengehen immer ein brennpunkt bleiben wird unter bauern, ämter,... meiner meinung nach haben die angst  dass man etwas wertvolles finden könnte und dann vielleicht sogar noch anspruch darauf erhebt.
Meine motivation wenn ich auf feldern und wäldern unterwegs bin ist es ein stück geschichte zu finden. Sollte ich zb. einmal etwas keltisches finden wäre ich sofort auf der gemeinde und würde diese hinterlassenschaft für das hiesige keltenmuseum abgeben.
Das sieht der stadtverwalter leider nicht und verschliesst leider seine augen wie “ernte ag“ schon erwähnt hat.

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#218
27. Februar 2012, um 14:25:17 Uhr

Sinngemäß:

In Rheinland-Pfalz ist alleine schon die Geländebegehung mit Schatzsuchgeräten... angeblich verboten!

Zitat:

Jeder Eingriff in den Boden mit der Zielsetzung, damit archäologische Forschung zu betreiben, setzt eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Fachbehörde voraus. Diese kann nicht für das bloße Aufsuchen und Aufsammeln von Funden erteilt werden, sondern nur im Einzelfall zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, wenn der Antragsteller die umfassende Beherrschung der archäologischen Methodenvielfalt nachweisen kann. Dies gilt auch für Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten.

Quelle:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bus.rlp.de/modules/bs/serviceportal/index.php?mode=static&OP
  • [c]=contentdiv&OP[0][f]=search&OP[0][p][LLG_ID]=8959187&dclp=dbe18dfb0dc68bd5dcafb7de49af3063&fs=4

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde

Quelle:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/14lg/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSchPflGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-DSchPflGRPV5P21%20jlr-DSchPflGRPV1P21%20jlr-DSchPflGRPV2P21%20jlr-DSchPflGRPV3P21%20jlr-DSchPflGRPV4P21


Also, wer in PLP in google unterwegs ist mit dem Ziel Kulturdenkmähler zu entdecken... bitte unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.
Ich warte auf meinen Bescheid zu google-Nachforschungen schon etliche Monate!

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#219
27. Februar 2012, um 14:45:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von jansonde
Zitat:
Jeder Eingriff in den Boden mit der Zielsetzung, damit archäologische Forschung zu betreiben, setzt eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Fachbehörde voraus.

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde

Das Zitat ist richtig, den Teil "sinngemäß" hast du aber falsch wiedergegeben, den Rest richtig Smiley
Die Geländebegehung mit Detektoren bedarf keiner Genehmigung, außer, man will Kulturdenkmale entdecken. Wollen wir das? Idee
Die Googlesuche, aber auch das Recherchieren in Büchern mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedarf der Genehmigung.  Super
Wer also in alten Büchern in RLP nachliest, wo Ringwälle zu finden sind, bedarf des Einverständnisses der Denkmalfachbehörde.

Aber das Gute ist:
Wer nicht das Ziel hat, Kulturdenkmäler zu entdecken, der braucht keine Genehmigung.

Ich zum Beispiel gehe immer mit dem Ziel suchen, nur nicht-Kulturdenkmäler zu entdecken und fahre damit hervorragend.


Der Detektor kann eben auch für andere Zwecke außer der Suche nach Kulturdenkmälern eingesetzt werden, zum Beispiel für die Suche nach Meteoriten.
Ein Gewehr kann eben auch für andere Zwecke außer dem Schießen auf Menschen eingesetzt werden, zum Beispiel für die Jagd oder dem Schießen auf Tontauben / Zielscheiben.
Die Faust eines Mannes kann eben auch für andere Zwecke außer der Körperverletzung eingesetzt werden, zum Beispiel für handwerkliche Tätigkeiten oder zum Sport.
.
.
.
Das männliche Geschlechtsorgan kann eben auch für andere Zwecke außer.......................  ach lassen wir das Lächelnd Zwinkernd



Ich hoffe es kommt rüber, wie absurd die dauernde Unterstellung ist, ein Metalldetektor dient allein der Suche nach verbotenem Zeug! Rundumschlag



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#220
27. Februar 2012, um 14:51:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Ich zum Beispiel gehe immer mit dem Ziel suchen, nur nicht-Kulturdenkmäler zu entdecken und fahre damit hervorragend.

 "...nein nein Herr Wachtmeister...Sie sehen das ganz falsch..."  Grinsend

Haha...top!

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#221
27. Februar 2012, um 15:44:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
...Wer nicht das Ziel hat, Kulturdenkmäler zu entdecken, der braucht keine Genehmigung.

Ich zum Beispiel gehe immer mit dem Ziel suchen, nur nicht-Kulturdenkmäler zu entdecken und fahre damit hervorragend.
...

Na super, das trägt wirklich zum Ansehen der Songengänger bei.  Grinsend

Es gibt diverse Fundforen mit Unterteilungen für antike Bodenfunde, es wird sich kräftig gratuliert und geschrieben "so was will ich auch finden"



Aber nein, man sucht ja gar nicht danach................und genau solche Aussagen sind es, die uns Sondengänger in ein schlechtes Licht rücken!!!

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#222
27. Februar 2012, um 16:16:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Es gibt diverse Fundforen mit Unterteilungen für antike Bodenfunde, es wird sich kräftig gratuliert und geschrieben "so was will ich auch finden"
Aber nein, man sucht ja gar nicht danach................und genau solche Aussagen sind es, die uns Sondengänger in ein schlechtes Licht rücken!!!


- Den Bauern stören Sondler, wenn sie über seine bestellten Felder rennen...
- Den Jäger/Waldbesitzer stören sie, weil sie das Wild stören...
- Den Denkmalschützer stören sie, weil sie a) Fundkomplexe zerstören und b) seinen Berufszweig gefährden...
- Alle anderen stören sie, weil Menschen immer skeptisch sind, wenn sie etwas nicht verstehen.

Natürlich (!!!) will jeder der sich für Schätze und dergleichen interessiert gerne derartiges finden.
Aber zwischen Finden und Verwüstung kultureller Denkmäler liegen immer noch Welten.


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#223
27. Februar 2012, um 16:20:57 Uhr

Hi Insurgent,

bescheibe mal mal bitte wie du mein Sondeln einschätzt.

Ich sondele hier seid zwei Jahren in einem begrenzten Gebiet,
so 3x3 Km.

Bekannt sind hier steinzeitliche Funde.
Bronzezeit keine,
Kelten keine
Slawen keine,
MA, hier war nix.

Die Besiedelung erfolgte hier ab Mitte 18. Jh. welche schriftlich
bis ins Detail dokumentiert ist.

Was habe ich hier an Bodendenkmalen als Funde zu erwarten?
Aus meiner Sicht keine.

Und meine Funde bestätigen dies auch. Ein 24 zigstel Helle 1784,
als älteste Münze und letzte Woche der vermutliche Siegelring, 18. Jh.
sind zwar schöne Stücke aber doch wohl keine von archeologischer
Bedeutung.

Auch wenn die Leute vom Heimatmuseum die Stücke mit Kußhand
genommen haben sind dennoch keine BD.

Sollte ich wirklich etwas älteres finden wäre das zufällig und wohl
eine Sensation. In diesem Fall ließe ich alles Fallen und zum
Handy greifen.

Sondle ich nun mit dem Ziel BD s aus zu graben?

Gruß Charlie
  

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#224
27. Februar 2012, um 16:36:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von S.t.a.l.k.e.r.
...
Natürlich (!!!) will jeder der sich für Schätze und dergleichen interessiert gerne derartiges finden.
Aber zwischen Finden und Verwüstung kultureller Denkmäler liegen immer noch Welten.


Es geht erstmal nur zweitrangig und die Zerstörung kultureller Denkmäler sondern genau darum was Du ein Satz vorher geschrieben hast Cool

Geschrieben von Zitat von Charlie
...
Was habe ich hier an Bodendenkmalen als Funde zu erwarten?
Aus meiner Sicht keine.

Und meine Funde bestätigen dies auch. Ein 24 zigstel Helle 1784,
als älteste Münze und letzte Woche der vermutliche Siegelring, 18. Jh.
sind zwar schöne Stücke aber doch wohl keine von archeologischer
Bedeutung.

Auch wenn die Leute vom Heimatmuseum die Stücke mit Kußhand
genommen haben sind dennoch keine BD.

....

Sondle ich nun mit dem Ziel BD s aus zu graben?

Gruß Charlie
 

Was als bewegliches BD angesehen wird regelt das jeweilige Gesetz und nicht wir.

Und es geht um das "Entdecken" wenn ein BD dort bekannt ist geht es ums finden :Smiley




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