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 Verfassungswidrigkeit des Schatzregals

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Avatar  Verfassungswidrigkeit des Schatzregals  (Gelesen 23851 mal) 0
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#75
19. Mai 2011, um 14:45:48 Uhr

Ich stelle für mich fest: 120 € sinnlos zum Fenster herausgeworfen und obendrein noch massiv über die unverschämten Anwaltsschreiben geärgert. Aber gut, das Thema ist damit für mich beendet.

Lasst es uns diesesmal besser machen...

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#76
20. Mai 2011, um 05:54:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Teknetics_T2
hab da etwas interessantes gefunden

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Vielen Dank für den Link,

die HP ist im Prinzip bekannt, doch der Autor ist immer noch dabei die Seite zu erweitern und deshalb sollte man hin und wieder dort mal reinschauen.

Die Seiten auf die Du den Link direkt gelegt hast, waren mir noch nicht bekannt.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 20. Mai 2011, um 05:57:05 Uhr:

Moin,

ich werde mal über das WE einen Text basteln für den dpa-Ticker und für einen Flyer, dann können wir ab Montag über die Texte diskutieren und falls ausreichend Spendengelder zusammen kommen, die Veröffentlichung realisieren.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 20. Mai 2011, um 05:57:05 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#77
20. Mai 2011, um 06:19:01 Uhr

Geht es hier nur um das Schatzregal in Hessen oder soll das ganze dann auch für den Rest von Deutschland geltend gemacht werden.Wenn ja würde ich auch ohne weiteres einen gewissen Obolus spenden.

Gruß aus S-A

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#78
20. Mai 2011, um 10:17:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von AndreB
Geht es hier nur um das Schatzregal in Hessen oder soll das ganze dann auch für den Rest von Deutschland geltend gemacht werden.Wenn ja würde ich auch ohne weiteres einen gewissen Obolus spenden.

Gruß aus S-A

Moin,

es geht hier um beides. Rechtsanwalt hat festgestellt, dass das SR an sich verfassungswidrig ist. Das betrifft die bestehenden, kostet aber reichlich Geld.

Mit kleinem Geld wollen wir aber versuchen jetzt noch in den den parlamentarischen Prozess in Hessen einzuwirken indem wir eine Nachricht im dpa-Ticker veröffentlichen und Flyer drucken lassen.

Viele Grüße

Walter

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#79
20. Mai 2011, um 10:55:43 Uhr

@Walter












..

















Geschrieben von {author}

ich würde schon ein Konto einrichten, allerdings wäre es mir lieb, wenn sich Rüdiger, Klaus oder Andy vom Wiesbadener Stammtisch bereit erklären würden die Kontoverwaltung mit zu kontrollieren, ich möchte das nicht gerne nur auf dem Frankfurter Stammtisch "ausklüngeln" sondern da sollte Transparenz herrschen.




..

Sollte von mir aus kein Problem sein.

Gruß Rüdiger


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#80
20. Mai 2011, um 11:15:35 Uhr

Die ganze Aktion so richtig starten mit einem Rechtanwalt sollten wir erst, wenn ein passender Kläger gefunden wurde. So wie der RA das auch geschrieben hat, es muss jemanden geben, der enteignet wurde, obwohl §984 BGB zur Anwendung kommen müsste.

Diesen Fall dann ganz groß rausbringen, in den ganzen Numismatikerforen, in den 3 - 4 größten Suchforen, bei den Händlern und vllt. bei Bauernverbänden und Parteien etc.

Jeder kann sicher zumindest 10€ spenden, die Händler wesentlich mehr, um die Gerichtskosten zu tragen.

Soll Hessen doch das SR für ein paar Monate einführen, wenn es bald eh komplett abgeschafft werden kann Grinsend


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#81
20. Mai 2011, um 12:48:42 Uhr

Irgend ein Schwachsinniges Gesetz ist schnell gemacht....Aber man wird es nicht schnell wieder los ! Zwinkernd

Warum jemand der Enteignet wurde ?? Langt es nicht das es Verfassungswidrig ist ?

Würde mich auch beteiligen :-) Wenn es Hand und Fuss hat das ganze ........

Gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#82
20. Mai 2011, um 12:58:21 Uhr

Eigentlich genütgte es, daß man sich strafbar machte, wenn man einen Schatz an sich nähme, ohne ihn abzuliefern. Eigentlich wäre damit die Zulässigkeit gegeben. Da allerdings in solchen Fällen das BVerfG gerne die Zulässigkeit verneint, wäre es sinnvoller, erst den mühsamen Weg zu gehen. Denn das BVerfG hängt die Hürden sehr hoch und erwartet die Beschreitung des Rechtsweges zuerst. Und das komplett. Allerdings kann ein Richter, der so ein Gesetz auch für verfassungswidrig hält, dem BVerfG auch den Fall vorlegen, um das ganze abzukürzen. Danach kann man immer noch nach Straßburg gehen.

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#83
20. Mai 2011, um 13:32:16 Uhr

Die Frage ist ja auch was ein Rechtsanwalt an Lohn haben möchte ?!

Eigentlich ist es ja auch eine Super Werbung für den RA wenn Er den Fall gewinnt oder ?

Klar, ganz umsonst kann Er es ja auch nicht machen....

Die Frage ist dann ja auch , wie hoch sind die Kosten für den Weg zum BVerfG ....?

Gruß

 

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(versteckt)Themen Schreiber
#84
20. Mai 2011, um 13:58:10 Uhr

Das kommt auf den Fall an, also den Wert des Schatzes. Ich habe schon eine Beispielrechnung gemacht. Zudem darf der Anwalt gerichtlich nicht unter den von dem RVG vorgesehenen Vezügen arbeiten. Auch ein Erfolgshonorar ist (fast) nicht gestattet.

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#85
20. Mai 2011, um 14:35:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Wülmaus
Die Frage ist ja auch was ein Rechtsanwalt an Lohn haben möchte ?!

Die erwähnte Beispielrechnung findest du im Übrigen im vorletzten Beitrag der ersten Seite.

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#86
21. Mai 2011, um 08:49:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rheingauner
@Walter
Sollte von mir aus kein Problem sein.

Gruß Rüdiger


Danke Rüdiger,

dann werde ich Dir immer die Kontoauszüge vorlegen.

Ich schlage weiterhin vor, dass die Spender einmal im Jahr ein Kassenprüferteam berufen, die das Konto kontrollieren und das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen.

Viele Grüße

Walter

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#87
21. Mai 2011, um 23:10:51 Uhr

Kann ein Anwalt nicht auch nach Zeit anstatt nach Wert (hier: Wert des Schatzes) abrechnen?
Der Zeitaufwand dürfte doch vom Wert unabhängig sein!

Wir können ja Stimmung genügend machen mit der Ansicht, daß das Schatzregal aus den genannten Gründen verfassungswidrig sein müßte und bei Gelegenheit der Prüfung bedürfe!
So nach dem Motto: Macht Euch schon mal Gedanken, der konkrete Klagefall ist nur eine Frage der Zeit.
Die Thematik müßte vorab bereits ausgiebig und begründet diskutiert und das Feld bearbeitet werden.
Das schadet auf keinen Fall.

Gruß

masterTHief



« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, um 23:13:15 Uhr von (versteckt) »

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#88
22. Mai 2011, um 06:22:11 Uhr

Nur mal so als Gedanke:

Ist es möglich eine Rechtsschutzversicherung auf einen Verein abzuschließen, mit der alle Mitglieder abgesichert sind?

Wenn es also zum Klagefall käme, dann wäre man mit einem geringen Jahresbeitrag an den Verein schon mal auf der sichereren Seite auch wenn man selber keine Versicherung hat. Bei Imkervereinen ist jedes Volk mit einem Euro versichert gegen Diebstahl und eventuelle Folgen von Angriffen der Bienen.

Eine Rechtsschutz macht für jeden selbst immer Sinn................... Aber erst mal nachfragen, was sich dann abdeckt....... Ich habe eine, die jedes Jahr eine Anwaltliche Beratung, ohne anhängige Klage beinhaltet.

Grüße

Stephan

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(versteckt)Themen Schreiber
#89
22. Mai 2011, um 11:50:32 Uhr

Hallo, ein Anwalt kann, für Streitigkeiten außerhalb des Gerichts, auch Stundenhonrare vereinbaren. Selbst Flatrates sind erlaubt. Was jedoch nicht erlaubt ist, ist im gerichtlichen Verfahren unter den Sätzen des RVG zu liegen. Und das ist, in meinem Beispiel, immer noch der größte Batzen. Wenn man vorhatte, das SR gerichtlich zu kippen, werden außergerichtliche Schritte nur wenig bringen. Dann wäre u.U. auch noch die Regelung des RVG noch günstiger (wenn der Streitwert unter 50.000,- € liegt).
Sollte ein Verein gebildet werden, könnte dieser Verein, nennen wir ihn Verein Deutscher Sondengänger e.V. (VDS), mit einer Kanzlei, warum nicht mit mir  Zwinkernd :Smiley, einen Anwalt engagieren. Der könnte für die Mitglieder außergerichtlich und im Zusammenhang mit dem Sondengehen für eine Flatrate tätig werden. Ein Beispiel könnte sein, 500,- € monatlich für maximal 12 Stunden Arbeit. Und dann 250 weitere für jede weitere angefangene drei Stunden. Ein Stundensatz würde ich nicht empfehlen, da diese oft mit 150+ € zu entlohnen sind. Lediglich eine Beispielrechnung.

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