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 Sondeln in Hessen bald Straftat ???

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Avatar  Sondeln in Hessen bald Straftat ???  (Gelesen 33780 mal) 0
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#135
22. Januar 2016, um 00:32:40 Uhr

Bei der Sache vergesst ihr aber: Wer ungefragt fremde Grundstücke betritt, mit dem Ziel dort zu Suchen und zu Graben, so könnte das als Vorsatz zu Fundunterschlagung gegenüber dem Grundeigentümer geltend gemacht werden. Dann kommt noch dazu: Gehört mir das jetzt auch?
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durchaus kann eine Römische Fibel bei einer Auktion mehr als 10 Euro bringen. Dann wären wir schon bei einer Fundunterschlagung. Bei Militaria kann bei Versteigerungen auch schon ein nettes Sümmchen zusammenkommen.

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#136
22. Januar 2016, um 00:39:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Bei der Sache vergesst ihr aber: Wer ungefragt fremde Grundstücke betritt, mit dem Ziel dort zu Suchen und zu Graben, so könnte das als Vorsatz zu Fundunterschlagung gegenüber dem Grundeigentümer geltend gemacht werden.
Vergessen wir das? Das ist doch eine ganz andere Sache. Klar fragt man den Grundeigentümer um Erlaubnis und unterschlägt keine Funde. Und wissenschaftlich interessante Objekte sollte man durchaus melden.

Was ich hier nur infrage stelle, sind NFGs, "Sondelführerscheine" und Sondeln ohne NFG gar als Straftat.

Viele Grüße,
Günter

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#137
22. Januar 2016, um 01:43:39 Uhr

Das war nicht direkt an dich gerichtet, sondern allgemein. Wird aber wohl oft vergessen.

Nun warum hat SH das Sondengehen ohne Genehmigung als Straftat ausgeführt ?
Dazu siehe
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/urteil_von_ovg_gegen_sondenganger-t39826.0.html;highlight=das+urteil



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#138
22. Januar 2016, um 09:21:58 Uhr

Und man muss noch dazu sagen, die Archäologen kommen sich irgendwie zu wichtig vor.
Gebt den Leuten eine kleine Macht und sie werden nicht mehr die selben sein.

Und auch die scheinheiligen mit NFG, kenne viel solche Kerle, die sind nicht besser als die ohne.
Noch schlimmer, weil die meinen dass sie überall und alles besondeln können, und da sprechen
wir nicht vom melden und behalten oder verkaufen.

Also alle die den Heiligenschein haben zu glauben, es gibt keine Heiligen.

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#139
22. Januar 2016, um 10:40:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Und man muss noch dazu sagen, die Archäologen kommen sich irgendwie zu wichtig vor.
Gebt den Leuten eine kleine Macht und sie werden nicht mehr die selben sein.

Und auch die scheinheiligen mit NFG, kenne viel solche Kerle, die sind nicht besser als die ohne.
Noch schlimmer, weil die meinen dass sie überall und alles besondeln können, und da sprechen
wir nicht vom melden und behalten oder verkaufen.

Also alle die den Heiligenschein haben zu glauben, es gibt keine Heiligen.

Ich glaube ja, dass es sowohl unter Archäologen als auch unter Sondlern, Schatzsuchern und Hobbyforschern Leute gibt, die sich selbst zu wichtig nehmen, und dabei vergessen, was vielleicht anderen Leuten wichtig ist.


Nur weil man ein Diplom oder einen Amtsauftrag hat, sollte man nicht auf andere herabsehen, die Zusammenarbeit meiden, Genehmigungen verhindern oder harmlose Menschen kriminalisieren.

Nur weil man eine NFG hat, sollte man sich nicht als Amtsgehilfe aufspielen, sich moralisch über Nicht-NFGler erheben oder sich Rechte anmaßen, die sich nicht aus einer NFG automatisch ergeben.

Nur weil man Autoritäten nicht anerkennt oder Archäologie nicht für wichtig hält (Geld aber vielleicht schon), sollte man nicht die Prioritäten, die andere anders setzen, abtun oder sogar durch eigenes Handeln behindern.

Wenn alle Beteiligten mal die eigenen Interessen nur zur 20% hintenanstellen würden (80% darf bleiben) und den frei gewordenen Raum mit Rücksicht, Verständnis für andere Meinungen und Kooperationswillen füllen würden, hätten wir hier das Sondlerparadies auf Erden.

Was aber in Wirklichkeit passiert, ist: Alle beharren auf ihrer eigenen Position und erwarten ein Entgegenkommen der anderen.

Solange das so ist, folge ich meinem persönlichen Wertekompass, den ich auch in allem anderen, was ich tue, als Maßstab anlege:

Handle möglichst so, dass kein anderer Schaden dadurch erleidet und dass ALLE Seiten Freude daran und einen Nutzen haben (inkl. dir selbst).

LG
Elgonzo

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#140
22. Januar 2016, um 11:03:33 Uhr

Zum Thema Macht und Archäologie veranstaltet die DGUF im Mai eine Tagung. Dort wäre die richtige Stelle, die Sondengängerszene in ein anderes Licht zu stellen.
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http://www.dguf.de/index.php?id=383


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#141
22. Januar 2016, um 11:34:16 Uhr

 Grübeln Nun ist das ewige Thema wieder auf dem Tisch- die Guten und die Bösen..........
Das geht doch schon bald zwei Jahrzehnte so, ein Ende ist nicht in Sicht Unentschlossen
Am besten ist es sein M...l zu halten und sein eigenes Ding durchzuziehen, eventuell trifft man irgendwo auf ein paar wirkliche
Gleichgesinnte, die was in der Birne haben Zwinkernd

« Letzte Änderung: 22. Januar 2016, um 11:37:07 Uhr von (versteckt) »

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#142
22. Januar 2016, um 12:36:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Nun warum hat SH das Sondengehen ohne Genehmigung als Straftat ausgeführt ?

Allerdings ist und war Unterschlagung schon eine Straftat. Dass nun rein das Sondengehen ohne Genehmigung in SH als Straftat zählt, stellt die Sondler unter Generalverdacht!

Viele Grüße,
Günter

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#143
22. Januar 2016, um 13:18:06 Uhr

Moin,

Ihr verbraucht hier nur unnötig Energie, derweilen die Politik wo anders gemacht wird.

Das DSchG in Hessen hat sein Verfalldatum erreicht und wurde schon zweimal vom Parlament um jeweils ein Jahr verlängert. Die DGUF hat dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen, bei der Neugestaltung des Gesetzes den Einsatz von Metalldetektoren ohne NFG unter Strafe zu stellen und dem Beispiel von SH zu folgen. M.E. wird dies auch umgesetzt werden, weil Archäologie und HLKA (Kulturgutschutz) dies für die beste Lösung halten.

Die Forderung ist doch auch ganz logisch. Statistisch gibt es in Hessen ca. 2500 SG, von denen aber nur 120 eine NFG haben. Auch wenn 99% Müll ausgegraben wird, kann jeder hochrechnen, wie viele archäologische Funde eigentlich gemeldet werden müssten. Die Meldepflicht im HDSchG besteht ja völlig losgelöst von einer NFG.

Statt über eine NFG zu diskutieren, wäre es da nicht sinnvoller über die Meldepflicht zu diskutieren und darüber, warum nicht gemeldet wird. Das Schatzregal kann da jedenfalls nicht als Meldeverhinderer herangezogen werden, weil auch schon vor dessen Einführung kaum etwas von außerhalb der NFG-Inhaber gemeldet wurde, .... und auch das SR wurde in Hessen bisher erst zweimal angewendet.

Viele Grüße

Walter

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#144
22. Januar 2016, um 13:36:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
bei der Neugestaltung des Gesetzes den Einsatz von Metalldetektoren ohne NFG unter Strafe zu stellen und dem Beispiel von SH zu folgen. M.E. wird dies auch umgesetzt werden, weil Archäologie und HLKA (Kulturgutschutz) dies für die beste Lösung halten.

Da hätte ich eine Frage an Dich Walter.

Wenn Sondengehen auf einem stinknormalen Acker einen Straftatbestand darstellt, was stellt dann Sondengehen auf einem Bodendenkmal dar?
Ist der Strafrahmen so weit dehnbar, dass es noch eine abschreckende Wirkung gibt, oder gilt für Beides einfach nicht erwischen lassen, wobei die zweite Variante den höheren Ertrag verspricht und deshalb von Sondengänger dann präferiert wird?

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#145
22. Januar 2016, um 14:06:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Da hätte ich eine Frage an Dich Walter.

Wenn Sondengehen auf einem stinknormalen Acker einen Straftatbestand darstellt, was stellt dann Sondengehen auf einem Bodendenkmal dar?

Variante 1: Taschendiebstahl = Straftat
Variante 2: Bewaffneter Bankraub = Straftat

Geschrieben von Zitat von Kini
Ist der Strafrahmen so weit dehnbar, dass es noch eine abschreckende Wirkung gibt, oder gilt für Beides einfach nicht erwischen lassen, wobei die zweite Variante den höheren Ertrag verspricht und deshalb von Sondengänger dann präferiert wird? 


Taschendiebstahl: Geringer Ertrag/Schaden –> geringe Schuld
Bankraub: Hoher Ertrag/Schaden –> hohe Schuld

Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, die Straftaten mit schuldangemessenen Strafen zu belegen. Also MUSS der Strafrahmen konsequenterweise entsprechend gedehnt werden. Unangemessen hohe Strafen, die der Abschreckung dienen sollen, entsprechen nicht dem hiesigen Rechtsverständnis.

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Unabhängig davon sehe ich auch den theoretisch sinnvolleren Ansatz darin, statt der Suche die Fundunterschlagung mit einem ausgedehnteren Strafrahmen entsprechend der Höhe der Schuld zu belegen. Man kann durchaus der Ansicht sein, dass das generelle Verbot einer ungenehmigten Suche aus praktischen Gründen der Durchsetzbarkeit bzw. auch aus Abschreckungszwecken besteht, per se aber keine strafrechtliche Würdigung verdient hätte. 

LG
Elgonzo

P.S. Sorry, ich bin nicht Walter, aber ich hab grad Langeweile Zwinkernd

« Letzte Änderung: 22. Januar 2016, um 14:07:34 Uhr von (versteckt) »

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#146
22. Januar 2016, um 23:05:01 Uhr

Sondeln in Hessen bald Straftat Huch

Ja.

Warum sollte es mich interessieren? Ich komme aus S-H

Die Ironie des Leidens.

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#147
23. Januar 2016, um 12:03:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von tomxxxtom
Sondeln in Hessen bald Straftat Huch

Ja.

Warum sollte es mich interessieren? Ich komme aus S-H

Die Ironie des Leidens.

Warum? Gibt doch Genehmigungen.

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#148
23. Januar 2016, um 13:59:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Da hätte ich eine Frage an Dich Walter.

Wenn Sondengehen auf einem stinknormalen Acker einen Straftatbestand darstellt, was stellt dann Sondengehen auf einem Bodendenkmal dar?
Ist der Strafrahmen so weit dehnbar, dass es noch eine abschreckende Wirkung gibt, oder gilt für Beides einfach nicht erwischen lassen, wobei die zweite Variante den höheren Ertrag verspricht und deshalb von Sondengänger dann präferiert wird?


Moin,

das Gesetz in SH stellt die Verwendung eines Metalldetektors unter Strafe, ganz egal wo er eingesetzt wird. Was Du geschrieben hast, habe ich auch schon einmal im Zusammenhang mit SG und Verbot gelesen. Ja, es ist völlig klar, wenn denn schon die Verwendung eines MD unter Strafe steht, dann ist es sinnvoller damit gleich auf einem BD zu suchen, weil die Fundwahrscheinlichkeit größer und die Qualität der Funde besser ist. Natürlich ist dann der Schaden auch größer, aber diejenigen, die einen Straftatbestand fordern, geht es nicht so sehr um den Denkmalschutz, da spielen ganz andere Dinge eine Rolle.

Matthias Jung hat das in seinem Buch "Heimathirsche" ganz gut dargestellt.

Viele Grüße

Walter

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#149
23. Januar 2016, um 17:30:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
dann ist es sinnvoller damit gleich auf einem BD zu suchen, weil die Fundwahrscheinlichkeit größer und die Qualität der Funde besser ist
Also in Bayern sind alle obertägig sichbaren Bodendenkmäler schon lange vom Buntmetall befreit. Tief gepflügt wird ja auch kaum noch.

Deswegen werden vielversprechende neue BD's auch nicht mehr im Bayernviewer ausggzeichnet.

Aber nun zurück zu Hessen, vielleicht ist es dort ja anderst? Huch

Mfg PP

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