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 Sondeln in Hessen bald Straftat ???

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Avatar  Sondeln in Hessen bald Straftat ???  (Gelesen 32767 mal) 0
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#15
15. November 2015, um 01:55:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
So doof sind die auch nicht!


Die sind noch viel doofer...die bringen sich mit ihren Maßnahmen selber um Ihre Funde....aber das ist ein anderes Thema.
Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Trotz dieser Ausrede


Steini...selbst wenn es eine wäre....jeder hat das recht auf nicht ausgewiesenen Flächen (BD's) der Landesarchäologen, nach seiner Vergangenheit zu Suchen (siehe Grundgesetz).
Dies ist kein alleiniges Privileg der paar Archäologen die es in Deutschland gibt.
Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Und die Überprüfung wäre eine Hausdurchsuchung...

na und....eine Hausdurchsuchung soll nur den Tatbestand der...Fundunterschlagung feststellen. Hat mit dem Sondel mit dem Detektor nicht's zutun. Und wer alles schön gemeldet hat, hat auch nicht's zu befürchten.

Die DGUF...darf sich ja auch gerne Gesetzesänderungen zu ihrem gusto wünschen aber...    
Zitat:Thorsten Straub, Sondengänger-Deutschland

 
die Verwaltungsgerichte sind außerhalb des Elfenbeinturms angesiedelt. In Deutschland sind Verwaltung und Justiz seit 100 Jahren getrennt. Sehr zum Kummer der Amtsarchäologen, für die die Gesetze "viel zu weich" sind. Sie sind eben wie die Sondengänger nur eine Interessengruppe, während die Gesetze das Gesamtwohl mehren sollen.


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Also fraglich ob es diese Änderungen überhaupt geben wird.

Hier nochmal was als kleine Nachtlektüre...

Änderungsversuche
Sowohl weltweit als auch in Deutschland versuchen die Archäologen ständig, strengere Gesetze durchzusetzen. Das ist längst zur Routine geworden, die nicht weiter hinterfragt wird. Deshalb erscheint es wesentlich wahrscheinlicher, dass eine Verbesserung der Situation hin zu mehr öffentlich bekannten Funden eher gegen als mit den Archäologen durchsetzbar ist.

"Raubgräber"konferenzen - die letzte fand in Deutschland 2005 in Treis-Karden statt [14] - haben meist nur zwei Hauptpunkte auf der Tagesordnung. 1) Feststellen und wortreiches Beklagen der Tatsache, dass gesetzliche Restriktionen zumindest ineffizient, wenn nicht sogar kontraproduktiv sind. 2) Forderung nach noch strengeren Gesetzen. Archäologenlogik.

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England
versuchte der Archäologenverband CBA seit dem 2. Weltkrieg nicht weniger als 11 Mal, strengere Gesetze durchzusetzen. Als Ende der 1980er Jahre eine archäologische Stätte von Privatpersonen abgesucht wurde - deren Strafverfolgung übrigens im Sande verlief - versuchten die englischen Archäologen es erneut. Statt strengerer Gesetze kam es jedoch - zum Entsetzen der Archäologen - zu liberaleren, zu der weltweit besten Einbeziehung der Sondengänger in den archäologischen Erkenntnisgewinn. Die Folge war, dass Ausnahmefunde nun sehr viel häufiger öffentlich bekannt wurden als vorher. Auch in Deutschland fürchtet mancher Archäologe, dass die Kontaktaufnahme mit dem Gesetzgeber zu liberaleren Gesetzen führen könnte.

In Deutschland ist die Lage bei der Landesgesetzgebung, z.B. den Denkmalschutzgesetzen, und der Bundesgesetzgebung, z.B. BGB, unterschiedlich.

Auf Bundeseebene sind alle Versuche der Archäologen in den letzten Jahren gescheitert, die Gesetzeslage zu verschärfen. Das gilt sowohl für die versuchte Einführung des Schatzregals in das BGB als auch für die angeregte Verschärfung der Exportbestimmungen. Beides wurde abgelehnt.

Auf Landesebene ist das Bild zwiespältig. Einige Bundesländer prüfen Veränderungsvorschläge kritischer als andere. Grundsätzlich sind auch die Archäologen nur eine Interessengruppe mit Lobbyisten, wenn sie auch mit der Macht des Fachgutachters ausgestattet sind. Auch ihre Vorschläge dürfen daher nicht ungeprüft Gesetzeskraft erhalten.

In Bayern wurde die Einführung des Schatzregals bereits zwei Mal abgelehnt. Beide Male aufgrund des Einspruchs der Grundeigentümer bzw. Bauernverbände. Siehe dazu auch den Abschnitt "Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Fazit für Strategie deutscher Sondengänger"
im Artikel "Sondengänger in England".


Antiquiert wirkende Regelungen
Es gibt wohl keine anderen deutsche Gesetze, die so antiquierte Rechtsauffassungen zum Ausdruck bringen wie die deutschen Denkmalschutzgesetze. So sinnvoll der Grundgedanke dieser Gesetze auch ist, so sehr erinnern einzelne Paragraphen an vergangene Jahrhunderte. Das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Schatzregal
, d.h. Gefundenes gehört dem Bundesland, passt eher zur Lehnsherrenherrlichkeit des Mittelalters als zu einer westlichen Demokratie des 21. Jahrhunderts. Selbst die römischen Kaiser gewährten dem Finder 50% und in Pseudodemokratien wie Russland sind es immerhin noch 25%. Immerhin verzichten die heutigen Denkmalschutzbehörden auch in den Schatzregalländern auf primae noctis.

Hinweis: In England galt bis zu einer Gesetzesnovelle 1996 ein ebenso antiquiertes Recht, siehe "Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Historische Wurzeln
" im Artikel "Sondengänger in England". Es stammte aus dem Mittelalter und war auf das Wohl der Staatsfinanzen, nicht der Forschung, ausgelegt. Die historischen Wurzeln des deutschen Schatzregals werden ähnlich beschaffen sein.

Manche Denkmalschutzgesetze machen das Graben unter bestimmten Bedingungen erlaubnispflichtig, andere das Suchen und wieder andere sogar schon das Nachforschen. Schon wenn Sie dort ein entsprechendes Buch lesen wollen, müssten Sie beim LDA theoretisch vorher um Erlaubnis bitten. So heißt es im §21 des hessischen Denkmalschutzgesetzes

Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

Vermutlich ist es lediglich die Sorge um das Seelenheil der Untertanen, die das hessische LDA dazu veranlasste. Wer weiß schließlich, was diese Bücher enthalten. Es könnten unreine, ja gefährliche Gedanken sein. Der Hexenhammer wurde immerhin nicht in das hessische DSchG aufgenommen, das mag genug Tribut an die modernen Zeiten sein. Zitat:Thorsten Straub, Sondengänger-Deutschland



Hier sollte jeder ..offene...Sondengänger mal vorbeigucken...wäre auch was für Dich sternenstahl Zwinkernd

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« Letzte Änderung: 15. November 2015, um 02:09:13 Uhr von (versteckt) »

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#16
15. November 2015, um 09:19:57 Uhr

@Lanzelot
Wir verstehen uns schon beide, denke ich^^
Speziell deine zweite Antwort müssen wir nicht auswerten. Da sind wir völlig dakor! Mehr noch halte ich diese Einstellung sogar entgegen dem Denkmalschutzgedanken!  Zwinkernd

Aber die Auslegung der Gesetze auf eine solche Art, beinhaltet eben (und das ist nicht wegzureden) auch die Möglichkeit, dass man dann erst mal eine Durchsuchung über sich ergehen lassen muß. Weiterhin ist einfach das Problem, dass das DA als Kläger eigentlich egal ist, ob sie am Ende Recht bekommen oder nicht. Die klagen und es kostet das Geld der Steuerzahler.
Die Konsequenz einer solchen Klage ist aber immer, dass der Sondler sich verteidigen muß und ggfl. zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, denn selten kommt es zu einem hundertprozentigen Freispruch, wenn das Land oder der Staat Ankläger ist.
Also mich hindert das, mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, weil ich da (aber in einem anderen Zusammenhang) ein gebranntes Kind bin....

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#17
15. November 2015, um 10:44:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot

Die sind noch viel doofer...die bringen sich mit ihren Maßnahmen selber um Ihre Funde....aber das ist ein anderes Thema.
Steini...selbst wenn es eine wäre....jeder hat das recht auf nicht ausgewiesenen Flächen (BD's) der Landesarchäologen, nach seiner Vergangenheit zu Suchen (siehe Grundgesetz).
Dies ist kein alleiniges Privileg der paar Archäologen die es in Deutschland gibt.
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na und....eine Hausdurchsuchung soll nur den Tatbestand der...Fundunterschlagung feststellen. Hat mit dem Sondel mit dem Detektor nicht's zutun. Und wer alles schön gemeldet hat, hat auch nicht's zu befürchten.

Die DGUF...darf sich ja auch gerne Gesetzesänderungen zu ihrem gusto wünschen aber...
Zitat:Thorsten Straub, Sondengänger-Deutschland

 
die Verwaltungsgerichte sind außerhalb des Elfenbeinturms angesiedelt. In Deutschland sind Verwaltung und Justiz seit 100 Jahren getrennt. Sehr zum Kummer der Amtsarchäologen, für die die Gesetze "viel zu weich" sind. Sie sind eben wie die Sondengänger nur eine Interessengruppe, während die Gesetze das Gesamtwohl mehren sollen.


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Sowohl weltweit als auch in Deutschland versuchen die Archäologen ständig, strengere Gesetze durchzusetzen. Das ist längst zur Routine geworden, die nicht weiter hinterfragt wird. Deshalb erscheint es wesentlich wahrscheinlicher, dass eine Verbesserung der Situation hin zu mehr öffentlich bekannten Funden eher gegen als mit den Archäologen durchsetzbar ist.

"Raubgräber"konferenzen - die letzte fand in Deutschland 2005 in Treis-Karden statt [14] - haben meist nur zwei Hauptpunkte auf der Tagesordnung. 1) Feststellen und wortreiches Beklagen der Tatsache, dass gesetzliche Restriktionen zumindest ineffizient, wenn nicht sogar kontraproduktiv sind. 2) Forderung nach noch strengeren Gesetzen. Archäologenlogik.

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England
versuchte der Archäologenverband CBA seit dem 2. Weltkrieg nicht weniger als 11 Mal, strengere Gesetze durchzusetzen. Als Ende der 1980er Jahre eine archäologische Stätte von Privatpersonen abgesucht wurde - deren Strafverfolgung übrigens im Sande verlief - versuchten die englischen Archäologen es erneut. Statt strengerer Gesetze kam es jedoch - zum Entsetzen der Archäologen - zu liberaleren, zu der weltweit besten Einbeziehung der Sondengänger in den archäologischen Erkenntnisgewinn. Die Folge war, dass Ausnahmefunde nun sehr viel häufiger öffentlich bekannt wurden als vorher. Auch in Deutschland fürchtet mancher Archäologe, dass die Kontaktaufnahme mit dem Gesetzgeber zu liberaleren Gesetzen führen könnte.

In Deutschland ist die Lage bei der Landesgesetzgebung, z.B. den Denkmalschutzgesetzen, und der Bundesgesetzgebung, z.B. BGB, unterschiedlich.

Auf Bundeseebene sind alle Versuche der Archäologen in den letzten Jahren gescheitert, die Gesetzeslage zu verschärfen. Das gilt sowohl für die versuchte Einführung des Schatzregals in das BGB als auch für die angeregte Verschärfung der Exportbestimmungen. Beides wurde abgelehnt.

Auf Landesebene ist das Bild zwiespältig. Einige Bundesländer prüfen Veränderungsvorschläge kritischer als andere. Grundsätzlich sind auch die Archäologen nur eine Interessengruppe mit Lobbyisten, wenn sie auch mit der Macht des Fachgutachters ausgestattet sind. Auch ihre Vorschläge dürfen daher nicht ungeprüft Gesetzeskraft erhalten.

In Bayern wurde die Einführung des Schatzregals bereits zwei Mal abgelehnt. Beide Male aufgrund des Einspruchs der Grundeigentümer bzw. Bauernverbände. Siehe dazu auch den Abschnitt "Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Es gibt wohl keine anderen deutsche Gesetze, die so antiquierte Rechtsauffassungen zum Ausdruck bringen wie die deutschen Denkmalschutzgesetze. So sinnvoll der Grundgedanke dieser Gesetze auch ist, so sehr erinnern einzelne Paragraphen an vergangene Jahrhunderte. Das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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, d.h. Gefundenes gehört dem Bundesland, passt eher zur Lehnsherrenherrlichkeit des Mittelalters als zu einer westlichen Demokratie des 21. Jahrhunderts. Selbst die römischen Kaiser gewährten dem Finder 50% und in Pseudodemokratien wie Russland sind es immerhin noch 25%. Immerhin verzichten die heutigen Denkmalschutzbehörden auch in den Schatzregalländern auf primae noctis.

Hinweis: In England galt bis zu einer Gesetzesnovelle 1996 ein ebenso antiquiertes Recht, siehe "Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Historische Wurzeln
" im Artikel "Sondengänger in England". Es stammte aus dem Mittelalter und war auf das Wohl der Staatsfinanzen, nicht der Forschung, ausgelegt. Die historischen Wurzeln des deutschen Schatzregals werden ähnlich beschaffen sein.

Manche Denkmalschutzgesetze machen das Graben unter bestimmten Bedingungen erlaubnispflichtig, andere das Suchen und wieder andere sogar schon das Nachforschen. Schon wenn Sie dort ein entsprechendes Buch lesen wollen, müssten Sie beim LDA theoretisch vorher um Erlaubnis bitten. So heißt es im §21 des hessischen Denkmalschutzgesetzes

Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

Vermutlich ist es lediglich die Sorge um das Seelenheil der Untertanen, die das hessische LDA dazu veranlasste. Wer weiß schließlich, was diese Bücher enthalten. Es könnten unreine, ja gefährliche Gedanken sein. Der Hexenhammer wurde immerhin nicht in das hessische DSchG aufgenommen, das mag genug Tribut an die modernen Zeiten sein. Zitat:Thorsten Straub, Sondengänger-Deutschland



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Leider hast du bei deinem Zitat von sondengaenger-deutschland dieses Zitat vergessen!

Zitat: "Ich bin kein Jurist. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Darlegung meiner privaten Rechtsauffassung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen"

Dagegen ist das Denkmalschutzgesetz in SH ein Gesetz und in Kraft. Das bedeutet, wer keine Genehmigung vom Denkmalamt hat, und mit einem Metalldetektor erwischt( in Aktion ) wird, hat eine Straftat begangen. Die kann mit bis zu 2 Jahre Haft enden. Natürlich wird beim Erstvergehen keine Haft sondern eine Geldstrafe verhängt. Der Kläger vom " Urteil vom OVG " steht allerdings schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn er sein Hobby so weitermacht. Da er auch Funde verkauft hat, wäre auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Hausdurchsuchung möglich.
Wenn Hessen das Gesetz genauso umsetzt wie SH es gemacht hat, so bin ich mir sicher dass EL aus Hessen das auch durchsetzen wird!

Vielleiche sollte der Eine oder Andere mal etwas Geld in die Hand nehmen und bei einem Anwalt nach einer Rechtsberatung nachfragen !
Jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich! Denn ein Straftatbestand ist deutlich was anderes als eine Ordnungswidrigkeit.

Gut Fund



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#18
15. November 2015, um 14:38:45 Uhr

@Steini.
ich denke und ich weiß das wir uns verstehen, ich weiß auch das wir beide uns fair und vernünftig unterhalten können.
Deine Meinung und Deine Ansichten verfolge ich immer mit Interesse.  Smiley

Ich hab nochmal was von Insurgent, was hier so Klasse reinpasst, deshalb nicht übelnehmen wenn ich es hier rein poste...


So sieht das nämlich in Wirklichkeit aus, wenn keine Träumer und Phantasten, sondern Intelligente Menschen zusammen sitzen und die Fakten auf den Tisch legen um daraus richtige Schlüsse und somit richtige Lösungsansätze zu erarbeiten.
Völlig emotionsfrei und ohne falsche Eitelkeit einzelner, die nur notwendige Prozesse ausbremsen.

                                                                                 Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.academia.edu/18215772/T%C3%BCbinger_Thesen_zur_Arch%C3%A4ologie



Besonders wichtig finde ich dieses hier....
Die prähistorische Archäologie ist im 19. Jahrhundert aus der Bürgerschaft erwachsen. Die Professionalisierung des Fachs hat im Laufe des 20. Jahrhunderts je-doch zu einer Abkapselung von der Gesellschaft geführt. Was Archäologen heute als „Bürgerbeteiligung“
bezeichnen, ist allzu häufig eine bloße Information der
Bürger über archäologische Erkenntnisgewinne. Die so genannten Laien sollen archäologischer Forschung und einer aus Sicht der Fachwelt hinreichenden Finanzierung zustimmen, sich aber einer selbstbestimmten Mitwirkung und kritischer, eventuell auch abweichender Bewertungen enthalten


und das hier......
Die Archäologie sollte Sondengänger zur legalen Kooperation einladen
Der ablehnende Umgang vieler Fachbehörden mit dem immer beliebter werdenden Sondenge-
hen hat sich nicht bewährt, der Weg des Ignorierens und reinen Verbietens ist nicht praktikabel und schadet dem kulturellen Erbe. Die amtliche Archäologie tut gut daran, die bestehenden Mo-delle einer Kooperation, wie sie nun z. B. in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Westfa-len verfolgt werden, weiter zu verbessern und diese guten Erfahrungen in alle Bundesländer zu übertragen. Ein kooperativer Umgang mit legalen Sondergängern erfordert in den Fachämtern ge-eignetes Personal für die Betreuung und Schu-lung, die Fundregistrierung und -bestimmung
sowie ein Mindestmaß an zwingend notwendiger
wissenschaftlicher Dokumentation von Objekten, ggf. inkl. der nötigsten Konservierung

Na also... Applaus

Wozu also noch über eine Gesetzesänderung der DGUF nachdenken...das geht ja sowieso in die falsche Richtung. Nono

Ist doch mal eine gute Nachricht für alle Sondler... Smiley

Schönen Sonntag Smiley  Euch allen.




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#19
15. November 2015, um 16:36:43 Uhr

Danke für die Blumen, Lanzelot  Lächelnd   Aber dito ....... Zwinkernd

Leider kann ich den Link nicht öffnen.

Aber seit ich das erste mal etwas von Prof. Raimund Karl gelesen habe, ist mir klar, dass die Archäologen nicht alle so borniert sind. Leider sitzen viele von diesen aber eben an entscheidenden Positionen.  Huch
Man kann nur hoffen, dass diese irgend wie einmal "abgewirtschaftet" haben oder erkennen, dass wir ihnen nicht wirklich etwas wegnehmen, was ihnen ohnehin nicht gehört...  Zwinkernd

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#20
15. November 2015, um 17:02:51 Uhr



Hey..ich Versuchs einfach mal so...


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Tübinger Thesen zur Archäologie
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Tübinger Thesen zur Archäologie
Diane Scherzler
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Tübinger Thesen zur Archäologie

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1
1. These:
 Archäologie braucht Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe
Die prähistorische Archäologie ist im 19. Jahrhundert aus der Bürgerschaft erwachsen. Die Professionalisie-rung des Fachs hat im Laufe des 20. Jahrhunderts je-doch zu einer Abkapselung von der Gesellschaft ge-führt. Was Archäologen heute als „Bürgerbeteiligung“
bezeichnen, ist allzu häug eine bloße Information der
Bürger über archäologische Erkenntnisgewinne. Die so genannten Laien sollen archäologischer Forschung und einer aus Sicht der Fachwelt hinreichenden Finan-zierung zustimmen, sich aber einer selbstbestimmten Mitwirkung und kritischer, eventuell auch abwei-chender Bewertungen enthalten. Die Selbstbestimmtheit des Fachs ist bereits jetzt eine Fiktion: Bürger entscheiden als Wähler, als Politi-ker, als (Mit-)Eigentümer – z.B. von denkmalgeschütz-ten Gebäuden oder „archäologiebelasteten“ Grund-
stücken – und als Investoren über das kulturelle Erbe.
Sie tun es bisher meist, ohne sich auf Augenhöhe mit Berufsarchäologen austauschen zu können. Es liegt im
Interesse der Archäologie, Bürger darin zu unterstüt
-zen, fundierte Entscheidungen treffen zu können.Echte Beteiligung von Bürgern ist eine im politi-schen Raum nun zunehmend erhobene Forderung, bis hin zur europäischen „Konvention von Faro“, welche die aktive Teilhabe am kulturellen Erbe zu einem Bürgerrecht in ganz Europa macht. Die Ar-chäologie wird sich dieser Entwicklung auf Dauer nicht entziehen können. Schon jetzt verschwimmen
– angesichts hoher Spezialisierung und starker Inter
-disziplinarität sogar innerwissenschaftlich – die ehe-dem scharfen Grenzen zwischen Fachwelt und Nicht-Fachwelt sowie zwischen den Herstellern und
den Konsumenten archäologischer Inhalte. Es er
-scheint klug, sich jetzt selbst auf diesen Prozess einer Öffnung aktiv vorzubereiten und das darin liegende
Potenzial zu identizieren, anstatt passiv zu bleiben
und auf Vorgaben von Nicht-Archäologen, z. B. aus der Politik oder von Drittmittelgebern, zu warten.
Es gibt viele Ideen und Wege, wie das Potenzial
von bürgerschaftlichem Engagement besser als bisher mit der Arbeit der Fachämter, Museen und Forschungsgruppen verwoben werden kann. Eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist geeignet, die kollektive Wertschätzung des kultu-rellen Erbes zu stärken, bis hin zur aktiven Einbin-dung von Bürgern in den Schutz archäologischer Denkmäler z. B. durch Denkmalpatenschaften. Eh-renamtliche dürfen allerdings nicht als billige oder sogar zahlende Arbeitskräfte verstanden werden.
In den Fachämtern bedeutet mehr Bürgerbeteili
-gung ohne Zweifel auch einen erhöhten Organisa-tions- und Betreuungsaufwand, der aus der beste-henden Ausstattung heraus nur dann zu bewältigen ist, wenn man andere wichtige Elemente der alltäg-lichen Arbeit zurückstellt. Mehr Bürgerbeteiligung erfordert daher auch – wie es z. B. in Bayern gesche-
hen ist – nanzielle Mittel und eine gezielte Anstel
-lung von Fachkräften, um Bürgerprojekte zu betreu-en und zu unterstützen. Konsequent weitergedacht liegt hierin eine neue, soziale Dimension archäolo-
gischer Tätigkeiten und auch Inhalte. Im Ergebnis
könnten der Archäologie wieder jenseits eines rein konsumierenden Publikums neu hochengagierte bürgerliche Mitwirkende zuwachsen.
2. These:
Die Archäologie sollte Sondengänger zur legalen Kooperation einladen
Der ablehnende Umgang vieler Fachbehörden mit dem immer beliebter werdenden Sondenge-
hen hat sich nicht bewährt, der Weg des Ignorierens und reinen Verbietens ist nicht praktikabel und schadet dem kulturellen Erbe. Die amtliche Archäologie tut gut daran, die bestehenden Mo-delle einer Kooperation, wie sie nun z. B. in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Westfa-len verfolgt werden, weiter zu verbessern und diese guten Erfahrungen in alle Bundesländer zu übertragen. Ein kooperativer Umgang mit legalen Sondergängern erfordert in den Fachämtern ge-eignetes Personal für die Betreuung und Schu-lung, die Fundregistrierung und -bestimmung
sowie ein Mindestmaß an zwingend notwendiger
wissenschaftlicher Dokumentation von Objekten, ggf. inkl. der nötigsten Konservierung.
3. These:
Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen kann bürgerschaftliches Engagement stärken
Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publika-
tionen und deren Informationsgrundlagen, d. h.
Open Access und Open Data, sind nicht nur inner-wissenschaftlich wichtig, sondern notwendiger
Teil der Rechenschaftspicht gegenüber der Öf
-fentlichkeit und der Stärkung eines bürgerschaft-lichen Engagements. Die professionelle Archäolo-gie tut gut daran, ihr Publikationswesen auf Open Access und Open Data umzustellen und dafür ge-eignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Daten-
sätze und Informationen, die online frei verfügbar
gemacht werden, können Bürger auch ermuntern, sich einzubringen und sich am Erkenntnisgewinn zu beteiligen, z. B. bei Crowdsourcing-Projekten. Die Digitalisierung und Öffnung beispielsweise von Museumsinventaren öffnet ganz neue Mög-lichkeiten der Arbeit mit „Citizen Archaeologists“.
Der dann vermehrte Blick „von außen“ auf die Tä
-tigkeit der Fachwelt kann zu einer Verbesserung unseres Arbeitens führen.
Ziel eines solchen offenen Umgangs mit Informa-
tionen ist es auch, die Bürger zum Schutz des kulturel-len Erbes zu motivieren. Uninformierte oder falsch in-formierte Bürger werden Kulturgut nicht schützen.
4. These:
 Archäologie darf nicht durch Medientauglichkeit  gesteuert werden
Verstärkt sind in der Kommunikation archäolo-
gischer Institutionen (z. B. in Pressemeldungen)
die Verwendung von Superlativen, die Betonung historisch bekannter Persönlichkeiten sowie allzu plakative Hinweise auf wissenschaftliche Durch-brüche zu beobachten. Das Schlagwort „Media
-
lisierung“ bezeichnet diesen Trend. In der Konse
-quenz führt die erwartete bessere Verwendbarkeit von Sachverhalten, Deutungsmustern, Fragestel-lungen und auch Personen für die Medien dazu, dass wissenschaftliche Projekte oder auch die Ar-beit von Fachämtern auf diese Medienverwend-barkeit hin ausgerichtet werden, ggf. auch abwei-chend von innerwissenschaftlichen Gewichtungen.
Es ist nicht verwerich, wenn archäologische The
-men und Projekte sich als medientauglich erwei-sen. Aber es darf nicht dazu kommen, dass die er-wartete Medientauglichkeit ein zentrales Kriterium wird, nach dem Themen, Tätigkeiten, Fragestel-lungen, Personen und Projekte ausgewählt und
materiell ausgestattet werden. In eine sachgerechte
Kommunikation archäologischer Arbeit muss auch die Darstellung der Nöte, der Bedürfnisse und des Scheiterns eingebunden sein.
5. These:
Kommunikation in den Sozialen Medien verbessert die öffentliche Diskussion von Archäologie
Die Entwicklung der Sozialen Medien, d. h. von Blogs und von Plattformen wie YouTube, Wiki-pedia, Twitter oder Facebook, ist nur vordergrün-dig ein Technologiewandel, tatsächlich steht ein tiefgreifender Wandel der Kommunikation da-hinter – hin zur gleichberechtigten Debatte bei potenziell hoher Reichweite in kürzesten Zeiträu-men. Zahlreiche Nicht-Archäologen haben sich in den Sozialen Medien enorme Reichweiten aufge-baut, ihre Deutungen von Archäologie haben Ein-
uss auf viele Menschen. Archäologie, die sich
der Präsenz auf solchen Plattformen verweigert, verzichtet freiwillig darauf, eine Rolle in öffent-lichen Debatten über Archäologie zu spielen. Die professionelle Archäologie darf in solchen Debat-ten nicht fehlen. Fachkollegen, die sich auf Soziale Medien einlassen und, beispielsweise, bloggen, sich auf Facebook positionieren etc., sollten für ihr Engagement wertgeschätzt werden. Sie leisten einen zentralen Beitrag dabei, Archäologie mit Nicht-Archäologen zu diskutieren. Messbarer Er-folg in den Sozialen Medien sollte als Teil der se-riösen Publikationstätigkeit anerkannt werden und zur fachlichen Reputation beitragen.
Redaktion: Diane Scherzler & Frank Siegmund
 Analysen einer Machtverschiebung


 
3
6. These:
Die Archäologie bendet sich in einem umfassenden
Wandlungsprozess und sollte dessen Chancen nutzen
Der gegenwärtige Kultur- und Medienwandel verändert die gesellschaftlichen Kommunikati-onswege grundlegend: Statt wissenschaftlichen Weisheiten andächtig zu lauschen, wollen sich die Menschen selbstbewusst und aktiv einbrin-gen. Grenzen zwischen Wissenschaft und ande-ren Systemen der Gesellschaft verschieben sich. Eine Fach- und Amtskultur, die sich in erster Li-nie abschotten und ihre Deutungshoheit schüt-zen möchte, werden immer weniger Bürger un-
terstützen. In Kombination mit der gegenwärtigen
ökonomischen und politischen Marginalisierung der Archäologie ist ein solcher Machtverlust eine neue Situation. Dieser Wandlungsprozess erfüllt viele Fachkolleginnen und -kollegen mit gro
ßer
Sorge,
er wird gleichzeitig aber häug geleugnet
oder ihm wird mit Resignation begegnet. Tat-sächlich aber liegen im veränderten und damit
neuen Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Archäologie auch eine Chance und eine große
Aufgabe der Neupositionierung. Es gilt, sie mu-tig wahrzunehmen.
Unterzeichner
1. M.A. Antonie Bassing-Kontopidis, Universi-tät Zürich, Schweiz2. Ulrike Miriam Bausch, Bremen3.
Das Konsortium BürGEr schaffen WISSen – Wissen schafft Bürger (GEWISS), Berlin/Leipzig
4. Sylvia Crumbach B.A., Duisburg5. Lisa Deutscher M.A., Freiburg6. Mag. Cyril Dworsky, Kuratorium Pfahl-bauten - National Management UNESCO World Heritage Prehistoric Pile Dwellings around the Alps, Wien, Österreich7. Rengert Elburg, Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V., Kerpen-Loogh8.
Anja Igelmann B.A., Berlin
9. Prof. PD Mag. Dr. Raimund Karl FSA FSAS-
cot MCIfA, Prifysgol Bangor University, Großbritannien
10. Holger Kieburg M.A., Mainz11.
Dr. Petra Kießling, Bonn
12. Dr. Klaus Georg Kokkotidis, Landesmuseum Württemberg, Stuttgart13. Dr. Christian Lau, Jena14. Carmen Löw M.A., Wien, Österreich15. Dr. Rebekka Loschen, Düsseldorf16.
Dr. Carsten Mischka, Institut für Ur- und
Frühgeschichte, FAU Erlangen-Nürnberg17. Katharina Möller M.A., Prifysgol Bangor Uni-
versity, Großbritannien
18.
Dr. Angela Mötsch, Landesamt für Denkmalpe
-ge im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen19. Christina Nitzsche M.A., Römisch-Germani-sches Zentralmuseum - Leibniz-Forschungs-institut für Archäologie, Mainz20. Guido Nockemann M.A, AMD Nockemann, Forchheim21. Christiane Ochs B.A., Dachverband Archäolo-gischer Studierendenvertretungen e. V., Berlin22. Kristin Oswald, Kulturmanagement Net-work, Erfurt23. Ricarda Quakyi M.A., Bayerisches Landesamt
für Denkmalpege, Ingolstadt
24. Martina Raschke M.A., Darmstadt25. Jochen Reinhard M.A., Zug, Schweiz26. Sarah Roth B.A., Universität Freiburg27. Diane Scherzler M.A., Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V., Kerpen-Loogh28. Dr. Werner Schön, Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V., Kerpen-Loogh29. Dr. Rainer Schreg, Römisch-Germanisches Zentralmuseum - Leibniz-Forschungsinstitut
für Archäologie, Mainz / Archaeologik
30. PD Dr. Frank Siegmund, Heinrich-Heine-Uni-
versität, Düsseldorf / Deutsche Gesellschaft für
Ur- und Frühgeschichte e. V., Kerpen-Loogh31. László Simon-Nanko M.A., Tübingen32. Christoph Unglaub M.A., Brandenburgisches Lan-
desamt für Denkmalpege, Zossen/OT Wünsdorf
33.
Dipl.-Ing. Jochim Weise, Mitglied der Detek
-torgruppe des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein, Lübeck34. Dr. Jutta Zerres, Mainz-Kastel35.
Chiara Zuanni M.A., Manchester, Großbritannien
Tübinger Thesen zur Archäologie
 Analysen einer Machtverschiebung

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Offline
(versteckt)
#21
15. November 2015, um 17:24:28 Uhr

die Welt wird immer bekloppter..
jedes Bundesland macht sogar noch seine eigenen Gesetze
(und dies bürokratisch extrem kostspielig für jeden Bundesbürger)
und dies trotz EU wo doch alles zentralisiert und einheitlich werden sollte!
Wenn du in deine Haustür gehst hast du auch schon eine Straftat getätigt..
denn du hast fremdem Boden unter deinen Sohlen ohne zu fragen
mitgenommen...

Offline
(versteckt)
#22
07. Januar 2016, um 12:39:02 Uhr

Ich habe jetzt versucht zu verstehen wie ich das Hobby Legal betreiben kann.
 Da ich Neuling bin habe ich jetzt folgendes Ergebnis :
  
 1. Du must in einen Verein eintreten Heimatforschung oder ähnliches (warum?)
 2. Ich muss eine Schulung mitmachen wegen wie ich mit Fundstücken umgehe(Das eigentlich ganz ok)
 3. Du musst ein Projekt verfolgen warum du suchen möchtest (Spaß suche istnicht erlaubt :-( ....)
 4. Nach dem  Antrag zugestimmt wurde(wenn meine Nase Gefällt) darf ich 1 Jahr lang nur in dem Gebiet
  wo ich berechtigt bin suchen aber ohne Detektor ?!?! Versteh ich nichtsoll ich so Lange rumlaufen bis ich was an der Oberfläche sehe??
 5. Sollte ich würdig sein nach einem Jahr bekomme ich eine Genehmigung zumSondeln auf einem kleinem Acker ?
 6. Ich muss bezahlen für den Bereich den ich absuchen möchte ?!? (hab wasvon 75€ gelesen )
  
 Jetzt mal im ernst wasn das für´n blödes Hobby ich darf den Akker 1 absuchenweil ich da berechtigt bin??
 Ich habe doch Spaß daran durch die Gegend zu ziehen und zu suchen das jatoll wenn ich nur an einer stelle suchen darf. Ich mag wandern mit der Sonde im Gepäck und interessante Orte absuchen.
  
 Es sollte ein Übergreifenden Verein geben der sich um die Sache kümmert die Interessenvon uns zu vertritt und vielleicht auch Anträge für gebiete die Be Sondelt werden dürfen Beantragt.
 Es müssten doch auch Gebiete / Wege geben die nicht Archäologisch interessantsind und frei von Verordnungen sind

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#23
07. Januar 2016, um 12:45:51 Uhr

Nur not gibts immer noch den Passierschein A38

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.youtube.com/watch?v=3L8aFkOXjb8
 

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#24
07. Januar 2016, um 12:48:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von ikognito
Nur not gibts immer noch den Passierschein A38

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GENAU SO KOMMT ES MIR VOR .... Fechten

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#25
07. Januar 2016, um 13:04:48 Uhr

Moin Christian,

die Punkte 1- 3 hast Du richtig dargestellt.

zu 4. Auch für das erste Jahr kannst Du Dir einen Nachforschungsbereich aussuchen. Es ist natürlich von Vorteil, wenn das Äcker ist, weil Du dann genau auf den Äckern, die Du Dir aussuchst nach Artefakten suchst, die oben auf der Erde liegen. In aller Regel sind das Scherben, Ziegelbruchstücke und vielleicht steinzeitliche Werkzeuge. Metall wirst Du bei der Lesesuche kaum finden.

zu 5. Naja, es ist dann schon eine Gemarkung, kein kleiner Acker.

zu 6. Da hast Du Informationen gefunden, die für Nordrhein-Westfalen zutreffen, dort kostet es 75 Euro. In Hessen kastet die NFG  NULL EURO, die Kurse kosten 10 Euro, sind aber wirklich klasse.

Deine Spaßsuche beim Wandern ist in Hessen nicht realisierbar - jedenfalls nicht legal.

Viele Grüße

Walter

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#26
07. Januar 2016, um 14:22:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Aries
Ich habe jetzt versucht zu verstehen wie ich das Hobby Legal betreiben kann.
Da ich Neuling bin habe ich jetzt folgendes Ergebnis :
 
1. Du must in einen Verein eintreten Heimatforschung oder ähnliches (warum?)
2. Ich muss eine Schulung mitmachen wegen wie ich mit Fundstücken umgehe(Das eigentlich ganz ok)
3. Du musst ein Projekt verfolgen warum du suchen möchtest (Spaß suche istnicht erlaubt :-( ....)
4. Nach dem  Antrag zugestimmt wurde(wenn meine Nase Gefällt) darf ich 1 Jahr lang nur in dem Gebiet
 wo ich berechtigt bin suchen aber ohne Detektor ?!?! Versteh ich nichtsoll ich so Lange rumlaufen bis ich was an der Oberfläche sehe??
5. Sollte ich würdig sein nach einem Jahr bekomme ich eine Genehmigung zumSondeln auf einem kleinem Acker ?
6. Ich muss bezahlen für den Bereich den ich absuchen möchte ?!? (hab wasvon 75€ gelesen )
 
Jetzt mal im ernst wasn das für´n blödes Hobby ich darf den Akker 1 absuchenweil ich da berechtigt bin??
Ich habe doch Spaß daran durch die Gegend zu ziehen und zu suchen das jatoll wenn ich nur an einer stelle suchen darf. Ich mag wandern mit der Sonde im Gepäck und interessante Orte absuchen.
 
Es sollte ein Übergreifenden Verein geben der sich um die Sache kümmert die Interessenvon uns zu vertritt und vielleicht auch Anträge für gebiete die Be Sondelt werden dürfen Beantragt.
Es müssten doch auch Gebiete / Wege geben die nicht Archäologisch interessantsind und frei von Verordnungen sind


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#27
07. Januar 2016, um 15:47:04 Uhr

@ Lanzelot
Da unterschreibe ich JEDEN Punkt sofort! Eine zutreffende und sehr detaillierte Analyse zur Situation der Archäologie.

Aber wir haben am Beispiel DDR gelernt, dass man "Betonköpfe" erst ändert, wenn man sie vor die Tür setzt. Und in den Ämtern scheinen eben noch viele davon zu sitzen und sich in ihrer Herrlichkeit zu suhlen und zu feiern...ohne zu bemerken, wie außerhalb ihres vernebelten Horizontes die Realität davon galoppiert....

@Walter
Wenn du mal im Grenzgebiet zu Mittelthüringen (Höhe Eisenach/Mühlhausen) auf deiner Seite des Zulässigkeitsbereiches unterwegs bist, dann gib mal Bescheid. Würde mich dir gern mal für ein paar Stunden zum plauschen und suchen anschließen... Zwinkernd

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#28
07. Januar 2016, um 17:50:38 Uhr

Ich hol mir mal Popcorn und les den Thread mal gemütlich durch!
Scheint ja lustig zu sein  Grinsend

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#29
07. Januar 2016, um 19:43:29 Uhr

NFG Hessen 0 Euro ist ja schon mal beruhigend danke für die Info 
Auf den Kurs für 10 Euro hab ich ja auch voll lust
Kann ich den einen Antrag für eine Gemarkung stellen oder nur 1 Acker das
Habe ich noch nicht ganz raus

Wo kann man sich den für so nen Kurs anmelden

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