Könntet ihr Bitte mal mit eurem Gejammer bzgl. der "Verschlechterung der Lage für Sondengänger durch youtube videos" aufhören?
Die Lage hat sich so oder so durch die Hetze der Damen und Herren in den Ämtern seit den 80iger, 90iger Jahren massiv verschlechtert.
Dazu brauchte es 0,0 youtube Videos.
Und ob es für die 20%, die Ihren Archis persönlich im Allerwertesten stecken Auswirkungen hat, interessiert doch nun die Masse auch herzlich wenig.

Wie mich dieses Duckmausertum ankotzt.

Warum ist das Urteil so ausgefallen?
- Das abtreten aller Rechte wurde sehr wohlwollend aufgefasst und unterstreicht, dass er nicht die Absicht hatte den Schatz zu behalten.
- 3 Gutachter Vorort. 2 von Seiten der Anklage. 1 von Seiten der Verteidigung.
Gutachterin der Verteidigung hat sehr viele Referenzen vorzuweisen und untermauert Ihre Aussage auch gut. Sagt aus, dass die Sachen weder sehr selten noch sehr wertvoll sind.
Gutachter Voß von der Anklageseite - meiner Meinung nach eine absolute Platzpatrone. Außer viel "ähhh" Gestammel und total festgefahrene Dinosaurier-Archäologen-Ansichten kam von dem nix.
Dieser Gutachter Voß hat dann, für meinen Geschmack noch einen richtig guten Brüller rausgehauen.
Er wurde vom Anwalt der Verteidigung gefragt, ob denn der zeitliche Kontext, wann der Schatz vergraben wurde, bzw. wem er gehörte, wer ihn vergraben hat - etwas am Wert des Schatzes ausmachen bzw. überhaupt eine Rolle spielen würde. - NEIN - !
Soso, ob ich also die originalen Hitler Tagebücher oder die von einem NoName verkaufe - ändert also am Wert und an der Bedeutung absolut 0! Bei solchen Aussagen muss man mal versuchen ruhig zu bleiben.
Gutachter Gebhard aus Bayern - hat teils über den Ablauf und Ankauf von Funden in Bayern berichtet.
Er hat einen sehr vernünftigen Eindruck hinterlassen und man hat gemerkt, dass er weiß wovon er redet.
Das wichtigste seiner Aussage war aber. Er hat Bilder vom Stuhl (im Ursprungszustand - was die Archis ja als SAHNESTÜCK bezeichnen) an ein bekanntes Auktionshaus in der Schweiz geschickt. Antwort: Das kauft kein Mensch! Zu schlecht. (Hat die Gutachterin von der Verteidigung übrigens vorher auch schon gesagt gehabt!)
Dann hat er Bilder in restauriertem Zustand an das Auktionshaus geschickt und die hätten es für 300.000 gekauft!!!
Die zerhackte Silberschale ebenso - so gut wie keinen Wert außer dem Silber!
Wie also soll ein Laie direkt erkennen, dass das Ding SOOOOOOOOOOO wertvoll sein soll. Es gibt da einen Paragraphen der wohl besagt, dass es sich um keine Unterschlagung? handelt, wenn man den Wert dessen überhaupt nicht kennt...Und im Zweifel - für den Angeklagten!
Da also der Wert auch von Fachleuten nicht annähernd eindeutig ermittelt werden kann (ist halt immer eine Sache aus dem Blickwinkel des Betrachters) kann man also auch nicht mehr von 500.000€ ausgehen sondern muss einen viel niedrigeren Wert im Hinblick auf eine Unterschlagung ansetzen. Daher kam eine Freiheitsstrafe schonmal nicht mehr in Betracht.
- Die herrausragene besondere Bedeutung konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Die Archäologen geben zwar immer tolle Geschichten zum Besten, aber das ist doch alles vollkommen haltlos - reine SPEKULATION.
"Barbarenschatz" - sie sind felsenfest der Annahme dass der Schatz in der ersten Hälfte des 5.Jh in den Boden gekommen ist - von umherstreifenden "Barbarenhorden". Warum? Weil es sich toll in Ihrer Phantasie ausmalen lässt. (Andere Umstände bedürften Ihrer Meinung nach einer Verkettung weiterer Annahmen - daher MUSS es für Sie zwingend so sein, dass der Fund im 5.Jh vergraben wurde. Auch die Herleitung wie Sie auf dieses Datum/Zeitspanne kommen, halte ich alleine genommen schon für total daneben. Sie gehen vom Alter des jüngsten Stückes aus. Also angenommen die Silberschale wäre genau zu datieren ins Jahr 543, sie wäre das jüngste Stück aus dem Fund - dann ist Ihrer Meinung nach der Schatz in dieser Zeit vergraben worden! AHA. Ich kaufe mir auch immer feinstes Besteck und gehe es UNMITTELBAR nach dem Kauf direkt in den Wald vergraben.....

)
Das alles kann kein Mensch bestätigen. Es ist ein Einzelfund, ohne sonstigen Informationen. Dass er einen gewissen Wert hat un auf keinen Fall alltäglich ist, keine Frage.
Kann genauso gut sein, dass der Schatz im 7.Jh in Belgien gefunden und nach Frankreich gebracht wurde, dann 1914 hat Ihn Opa Fritz aus Frankreich mitgebracht und im Wald vergraben.
Nichts wie Grimms Märchen!
Letzlich ist der Schatz nunmal da und es kann daran geforscht werden und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung, viel besser, als dass er verborgen geblieben wäre - auch wenn natürlich die Archäologen gerne mit dem Pinsel letzte Details aus dem Loch pinseln. Das sah Gutachter Gebhard und das Gericht genauso.
- Was er sich halt vorwerfen lassen musste - und er ja auch gestanden hat, dass er den Fund zulange verborgen (unterschlagen) hat - zumindest vor dem jeweiligen Miteigentümer (im Falle eines kulturhistorisch wichtigen Fundes - also dem Land RLP - wegen Kulturgüterschutzgesetz, oder aber der Gemeinde Rülzheim, die der Grundstückseigentümer ist.)
Er musste irgendwann erkannt haben, dass der Fund doch nicht so "normal" ist - und dann entsprechend Meldung machen.
Eine genaue Definition wann denn der späteste Punkt zu Meldung gewesen wäre blieb allerdings aus.
Mit dem Urteil kann er meiner Meinung nach total zufrieden sein. Und das Gesicht der Archis wurde ebenfalls ein wenig gewahrt. Ein Kompromiss. Leider aber kein Urteil, das Rechtssicherheit für die Sondengänger bringt. Aber das ist von einem Strafgericht ja auch nicht zu erwarten. Wenn man Pech hat, angezeigt wird oder auf die Herren in blau trifft, ist man vor weiteren Scherereien nicht gefeit und kann sich schnell selbst auf der Anklagebank wiederfinden. Und dann kann man schauen, wie man wieder rauskommt.
Was mich mal interessieren würde. Gegen Wurmsonde und seine Frau lief glaube ich auch ein Verfahren - bereits seit bekanntwerden der Barbarenschatz Sache. Warum, wieso, weshalb habe ich aber nie erfahren. Es muss aber was mit der Angelegenheit zu tun haben. Evtl. kann da mal einer Licht ins Dunkel bringen.