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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Neuer Prozess gegen SPB

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Avatar  Neuer Prozess gegen SPB  (Gelesen 33711 mal) 0
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Umfrage
Frage:
Für mein empfinden wäre dieses Ergebnis "gerecht" ...
 (Umfrage geschlossen: 24. Januar 2018, um 18:14:02 Uhr)
Freispruch - 18 (20.2%)
Geldstrafe - 23 (25.8%)
Strafe zur Bewährung - 20 (22.5%)
Haftstrafe ohne Bewährung - 28 (31.5%)
Stimmen insgesamt: 89

Seiten:  Prev 1 ... 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16   Nach unten
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#180
09. Februar 2018, um 18:35:42 Uhr

@ Elgonzo,


ist der Herr Himmelmann auch für Koblenz zuständig ?



Gruß xp 68        Napoleon

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#181
09. Februar 2018, um 18:43:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von xp
ist der Herr Himmelmann auch für Koblenz zuständig ?
Ich glaub, dass es Peter Henrich ist, der ist ok.
Gruß Shamash

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#182
09. Februar 2018, um 20:49:36 Uhr

Was mich schon immer interessiert hat , er wurde für die Suche selbst nicht bestraft oder ? .

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#183
09. Februar 2018, um 21:49:46 Uhr

Jedenfalls scheint die Deutsche Schimmelpilz Union zu realisieren, dass das Urteil alles andere als ein Sieg für Benny und die Sondler allgemein war.

Czerny wurde wegen Unterschlagung und zu Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, hat enorme Kosten für Anwälte und Gericht zu tragen, hat keinen Anteil am Fund mehr... und es ist sonnenklar, dass nun versucht werden wird, die Gesetzeslücke (Einordnung von Funden als wissenschaftlich bedeutend) zu schließen sowie das Sondeln ohne Genehmigung bundesweit nach SH Modell strafbar zu machen. Benny und Co sei Dank.

Im einschlägigen .würg Forum darauf hingewiesen, werden langjährige Mitglieder gesperrt und Beiträge kommentarlos gelöscht/zensiert. So hofft die Bande vermutlich, ihre Beitragskühe noch etwas länger melken zu können, bevor die erkennen, welcher Bärendienst den Sondlern hier geleistet wurde.

LG
Elgonzo

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#184
09. Februar 2018, um 22:00:43 Uhr

Forum kann man das nicht nennen  Nono

Und die Union, tja die hatte schon immer ihre eigene Realität.....

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#185
09. Februar 2018, um 22:08:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kloss
Was mich schon immer interessiert hat , er wurde für die Suche selbst nicht bestraft oder ? .


die Unterschlagung ist Strafrecht. Die ungenehmigte Suche eine Ordnungswidrigkeit= Verwaltungsgericht. Anzeige erfolgte nach Strafrecht.( Schleswig mal außen vor.)

Aber erinnern wir uns ! Es gab ja Mitfinder, Wurmsonde und Frau, wobei Frau Wurmsonde wohl das erste Gold in Händen hielt. Da die Wichtigkeit des Schatzes wohl nicht herausragend ist( so Gericht ), hätte Wurmsonde und Frau wohl einen Anspruch auf Finderlohn in Höhe von ca. 20000-200000 Euro Finderlohn. Es sei den er habe auch verzichtet. Schockiert

Gut Fund


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#186
09. Februar 2018, um 22:20:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Aber erinnern wir uns ! Es gab ja Mitfinder, Wurmsonde und Frau, wobei Frau Wurmsonde wohl das erste Gold in Händen hielt. Da die Wichtigkeit des Schatzes wohl nicht herausragend ist( so Gericht ), hätte Wurmsonde und Frau wohl einen Anspruch auf Finderlohn in Höhe von ca. 20000-200000 Euro Finderlohn. Es sei den er habe auch verzichtet. Schockiert

Gut Fund


Wie kommst du auf die Höhe des Finderlohns? Der Staatsanwalt hat einen Wert von 22.000€ angesetzt. 
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/barbarenschatz-von-ruelzheim-verwarnung-fuer-speyerer-sondengaenger/


Finderlohn wäre da 670€, nach hadrianischer Fundteilung wären es 11.000€.

Genau dieses Vorgehen des Gerichts wird eine Gesetzesänderung nach sich ziehen. Jeder der nur ein winziges bisschen Ahnung hat, weiß wie irreal diese niedrige Bewertung ist.

LG
Elgonzo

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#187
09. Februar 2018, um 22:33:38 Uhr

Ein Gutachten liegt bei 44000 Euro, dass andere bei von bis 575000 Euro. Der Staatsanwalt hat zur Urteilsfindung die 44000 Euro halbiert. Was der Schatz am Ende wirklich Wert ist, ist immer noch offen.

Gut Fund

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#188
09. Februar 2018, um 22:45:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
die Unterschlagung ist Strafrecht. Die ungenehmigte Suche eine Ordnungswidrigkeit= Verwaltungsgericht. Anzeige erfolgte nach Strafrecht.( Schleswig mal außen vor.)

Wird er also wegen illegale Suche noch angeklagt ? er hat nach der ganzen Sache immernoch Sondelvideos eingestellt .

« Letzte Änderung: 09. Februar 2018, um 22:49:38 Uhr von (versteckt) »

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#189
09. Februar 2018, um 22:56:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kloss
Wird er also wegen illegale Suche noch angeklagt ? er hat nach der ganzen Sache immernoch Sondelvideos eingestellt .

Du darfst suchen, ich gebe dir die Erlaubnis Zwinkernd

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#190
09. Februar 2018, um 23:03:27 Uhr

Nein wird nicht ermittelt. @ Kloss

Anbei mal ein Link was so eine Römische Silberschale schon alleine in einem Auktionshaus an Geld kostet:


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http://www.christies.com/lotfinder/Lot/a-roman-silver-bowl-circa-1st-century-3923803-details.aspx


Gut Fund

« Letzte Änderung: 09. Februar 2018, um 23:04:23 Uhr von (versteckt) »

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#191
10. Februar 2018, um 01:24:21 Uhr

Ich sehe das Urteil als sehr großen Erfolg für Benjamin.

Von 14 Monaten auf Bewährung und Geldstrafe zu, 8 Monaten und Geldstrafe zu einer Geldstrafe auf Bewährung.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er seine Schuld in Punkto Unterschlagung eingeräumt? Insofern war ein Freispruch wohl außer Frage. Stattdessen gab es quasi eine Ermahnung.

Persönlich fallen mir neben der Himmelsscheibe von Nebra und der Varusschlacht adhoc keine größeren respektive bedeutenderen archäologischen Funde durch einen Sondengänger ein. Ich erhebe dabei aber keine Anspruch auf Vollständigkeit. Im Umkehrschluß darf man jedoch wohl sagen dass 99.9% der durch Sondengänger gemachten Funde von einer geringeren archäologischen Bedeutung als auch reinem monetären Wert sein dürfte. Entsprechend sehe ich anhand dieses Urteils nicht wie man hier Jemand noch mit mehr als einer Ermahnung absrafen können sofern es eine adäquate Rechtssicherheit gibt.

Das kuriose ist dass ein Inhaber einer NFG hier zivilrechtlich gar schlechter gestellt sein mag, da er sich ja per Vertrag zu gewissen Dingen verpflichtet wie beispielsweise der Abtretunng von Publikationsrechten etc. was bereits von Kini genannt wurde.

Ich bin nun gespannt ob es gesetzliche Novellierungen / Initiativen geben wird.

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#192
10. Februar 2018, um 01:39:25 Uhr

Liebe Mit-Sondler,
Konsequenzenzen wird es geben und zwar deutschlandweit. Ihr glaubt doch  nicht dass die Archis das auf sich sitzen lassen. Und da werden wir alle staunen, die sitzen berufsbedingt am längeren Hebel. Da sagen wir mal artig dankeschön in Richtung DÄÄÄÄESSS UHH und dem Herrn C. Ich bin jetzt schon angepisst wegen den permanenten Nachfragen von Spaiergängern. Super Ihr Leut!!!

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#193
10. Februar 2018, um 05:53:38 Uhr

Könntet ihr Bitte mal mit eurem Gejammer bzgl. der "Verschlechterung der Lage für Sondengänger durch youtube videos" aufhören?
Die Lage hat sich so oder so durch die Hetze der Damen und Herren in den Ämtern seit den 80iger, 90iger Jahren massiv verschlechtert.
Dazu brauchte es 0,0 youtube Videos.

Und ob es für die 20%, die Ihren Archis persönlich im Allerwertesten stecken Auswirkungen hat, interessiert doch nun die Masse auch herzlich wenig. Frech
Wie mich dieses Duckmausertum ankotzt.
 Kotzen




Warum ist das Urteil so ausgefallen?

- Das abtreten aller Rechte wurde sehr wohlwollend aufgefasst und unterstreicht, dass er nicht die Absicht hatte den Schatz zu behalten.

- 3 Gutachter Vorort. 2 von Seiten der Anklage. 1 von Seiten der Verteidigung.
Gutachterin der Verteidigung hat sehr viele Referenzen vorzuweisen und untermauert Ihre Aussage auch gut. Sagt aus, dass die Sachen weder sehr selten noch sehr wertvoll sind.
Gutachter Voß von der Anklageseite - meiner Meinung nach eine absolute Platzpatrone. Außer viel "ähhh" Gestammel und total festgefahrene Dinosaurier-Archäologen-Ansichten kam von dem nix.
Dieser Gutachter Voß hat dann, für meinen Geschmack noch einen richtig guten Brüller rausgehauen.
Er wurde vom Anwalt der Verteidigung gefragt, ob denn der zeitliche Kontext, wann der Schatz vergraben wurde, bzw. wem er gehörte, wer ihn vergraben hat - etwas am Wert des Schatzes ausmachen bzw. überhaupt eine Rolle spielen würde. - NEIN - !
Soso, ob ich also die originalen Hitler Tagebücher oder die von einem NoName verkaufe - ändert also am Wert und an der Bedeutung absolut 0! Bei solchen Aussagen muss man mal versuchen ruhig zu bleiben.
Gutachter Gebhard aus Bayern - hat teils über den Ablauf und Ankauf von Funden in Bayern berichtet.
Er hat einen sehr vernünftigen Eindruck hinterlassen und man hat gemerkt, dass er weiß wovon er redet.
Das wichtigste seiner Aussage war aber. Er hat Bilder vom Stuhl (im Ursprungszustand - was die Archis ja als SAHNESTÜCK bezeichnen) an ein bekanntes Auktionshaus in der Schweiz geschickt. Antwort: Das kauft kein Mensch! Zu schlecht. (Hat die Gutachterin von der Verteidigung übrigens vorher auch schon gesagt gehabt!)
Dann hat er Bilder in restauriertem Zustand an das Auktionshaus geschickt und die hätten es für 300.000 gekauft!!!
Die zerhackte Silberschale ebenso - so gut wie keinen Wert außer dem Silber!
Wie also soll ein Laie direkt erkennen, dass das Ding SOOOOOOOOOOO wertvoll sein soll. Es gibt da einen Paragraphen der wohl besagt, dass es sich um keine Unterschlagung? handelt, wenn man den Wert dessen überhaupt nicht kennt...Und im Zweifel  - für den Angeklagten!
Da also der Wert auch von Fachleuten nicht annähernd eindeutig ermittelt werden kann (ist halt immer eine Sache aus dem Blickwinkel des Betrachters) kann man also auch nicht mehr von 500.000€ ausgehen sondern muss einen viel niedrigeren Wert im Hinblick auf eine Unterschlagung ansetzen. Daher kam eine Freiheitsstrafe schonmal nicht mehr in Betracht.


- Die herrausragene besondere Bedeutung konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Die Archäologen geben zwar immer tolle Geschichten zum Besten, aber das ist doch alles vollkommen haltlos - reine SPEKULATION.
"Barbarenschatz" - sie sind felsenfest der Annahme dass der Schatz in der ersten Hälfte des 5.Jh in den Boden gekommen ist - von umherstreifenden "Barbarenhorden". Warum? Weil es sich toll in Ihrer Phantasie ausmalen lässt. (Andere Umstände bedürften Ihrer Meinung nach einer Verkettung weiterer Annahmen - daher MUSS es für Sie zwingend so sein, dass der Fund im 5.Jh vergraben wurde. Auch die Herleitung wie Sie auf dieses Datum/Zeitspanne kommen, halte ich alleine genommen schon für total daneben. Sie gehen vom Alter des jüngsten Stückes aus. Also angenommen die Silberschale wäre genau zu datieren  ins Jahr 543, sie wäre das jüngste Stück aus dem Fund - dann ist Ihrer Meinung nach der Schatz in dieser Zeit vergraben worden! AHA. Ich kaufe mir auch immer feinstes Besteck und gehe es UNMITTELBAR nach dem Kauf direkt in den Wald vergraben..... Idiot )
Das alles kann kein Mensch bestätigen. Es ist ein Einzelfund, ohne sonstigen Informationen. Dass er einen gewissen Wert hat un auf keinen Fall alltäglich ist, keine Frage.
Kann genauso gut sein, dass der Schatz im 7.Jh in Belgien gefunden und nach Frankreich gebracht wurde, dann  1914 hat Ihn Opa Fritz aus Frankreich mitgebracht und im Wald vergraben.
Nichts wie Grimms Märchen!
Letzlich ist der Schatz nunmal da und es kann daran geforscht werden und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung, viel besser, als dass er verborgen geblieben wäre - auch wenn natürlich die Archäologen gerne mit dem Pinsel letzte Details aus dem Loch pinseln. Das sah Gutachter Gebhard und das Gericht genauso.

- Was er sich halt vorwerfen lassen musste - und er ja auch gestanden hat, dass er den Fund zulange verborgen (unterschlagen) hat - zumindest vor dem jeweiligen Miteigentümer (im Falle eines kulturhistorisch wichtigen Fundes - also dem Land RLP - wegen Kulturgüterschutzgesetz, oder aber der Gemeinde Rülzheim, die der Grundstückseigentümer ist.)
Er musste irgendwann erkannt haben, dass der Fund doch nicht so "normal" ist - und dann entsprechend Meldung machen.
Eine genaue Definition wann denn der späteste Punkt zu Meldung gewesen wäre blieb allerdings aus.

Mit dem Urteil kann er meiner Meinung nach total zufrieden sein. Und das Gesicht der Archis wurde ebenfalls ein wenig gewahrt. Ein Kompromiss. Leider aber kein Urteil, das Rechtssicherheit für die Sondengänger bringt. Aber das ist von einem Strafgericht ja auch nicht zu erwarten. Wenn man Pech hat, angezeigt wird oder auf die Herren in blau trifft, ist man vor weiteren Scherereien nicht gefeit und kann sich schnell selbst auf der Anklagebank wiederfinden. Und dann kann man schauen, wie man wieder rauskommt.

Was mich mal interessieren würde. Gegen Wurmsonde und seine Frau lief glaube ich auch ein Verfahren - bereits seit bekanntwerden der Barbarenschatz Sache. Warum, wieso, weshalb habe ich aber nie erfahren. Es muss aber was mit der Angelegenheit zu tun haben. Evtl. kann da mal einer Licht ins Dunkel bringen.

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#194
10. Februar 2018, um 08:19:48 Uhr

Wurmsonde und Frau waren die Mitfinder.
So mal aus dem Gedächtnis : Pinocchio hatte ein Signal unter der Spule, lieh sich den Sparten von Wurmsonde und fing an zu Graben. Frau Wurmsonde stand daneben und schaute zu. Frau Wurmsonde erblickte das erste Teil nahm es in die Hand und es war Gold. Es wurde erkannt das es sich nicht um ein Wald und Wiesenfund handelte. Es wurde sich beraten. Der Fund sollte erst mal im Boden bleiben um sich später zu besprechen. Alle gingen ihrer Wege. Pinocchio kam dann aber alleine zurück und Grub den Schatz unter Schutz eines eilig erbauten Sichtschutzes aus und nahm ihn mit. Später schrieb Pinocchio, er wollte damit Wurmsonde und Frau vor der .........was auch immer schützen.

So aus meinem Gedächtnis wie es damals gewesen sein könnte.

Wurmsonde und Frau, Pinocchio   hat auf alles verzichtet,schnell hin und holt euch den Finderlohn.  Lächelnd

Gut Fund

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