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 was sagt ihr zum aktuellen urteil in bw

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Avatar  was sagt ihr zum aktuellen urteil in bw  (Gelesen 20262 mal) 0
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#15
25. August 2016, um 11:51:21 Uhr

Mensch Leute, ersetzt doch einfach im Link das "Inhalt entfernt" mit den 3 Buchstaben der Narzissten-Vereinigung, und ihr kommt zum Urteil!  Zwinkernd





Hinzugefügt 25. August 2016, um 11:52:04 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

die einzige Reaktion auf dieses Urteil wird sein, dass in allen DSchG die Lösung aus SH eingepflegt werden wird.

Viele Grüsse

Walter

In diese Richtung wirds wohl gehen.

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#16
25. August 2016, um 12:15:05 Uhr

D...U, es fehlt das "S"  Zwinkernd

Das Urteil selbst ist nicht zu sehen, es wird nur beschrieben.
Wer weiß, ob es rechtskräftig ist, oder obe da noch ne Instanz nachkommt Nullahnung
Ich habe meine Zweifel, ob das den Suchern in BW auf lange Sicht hilft, wie schon oben geschrieben, Gesetze lassen sich auch ändern.
So prahlerisch und selbstherrlich wie dieser Sieg in manchem Forum und auf der D..U Seite gefeiert wird gefeiert wird, ich halte wenig davon. Nono
Die Spaß- und youtubeSondlerfraktion dürfte damit hauptsächlich angesprochen werden wollen.

 

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#17
25. August 2016, um 12:25:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz
Mensch Leute, ersetzt doch einfach im Link das "Inhalt entfernt" mit den 3 Buchstaben der Narzissten-Vereinigung, und ihr kommt zum Urteil! Zwinkernd






Heatte man auch einfacher haben koennen. Zwinkernd


Michel Winken

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#18
25. August 2016, um 14:04:03 Uhr

Hallo Ratzfatz und Walter,

wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart statt. Die Aufgabe des Verwaltungsgerichts ist, Behörden und ihren Mitarbeitern auf die Finger zu schauen und Mißstände, Willkür, Unregelmäßigkeiten usw. abzustellen.  Der zuständige Richter machte, so lese ich, von Anfang an klar, dass das Suchen mit dem Metalldetektor grundsätzlich erlaubt ist. Dazu muß er als Verwaltungsrichter, anders als "normale Gerichte und Richter" über die Sondlerszene nicht Bescheid wissen. Er sorgt dafür, dass die Behörden gesetzestreu arbeiten müssen. Insofern finde ich seine Aussage und Entscheidung gut und richtig, da gibt es nichts zu meckern.

Das Landesdenkmalamt BW hat das Gesetz, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, immer so ausgelegt, dass ganz Baden-Württemberg eine "Verdachtsfläche" sei und dass die ungenehmigte Suche mit der Metallsonde auch außerhalb von Grabungsschutzgebieten und bekannten archäologischen Kulturdenkmalen eine Ordnungswidrigkeit ist.

Sondler wurde als kriminelle Personen vorverurteilt, behandel und siehe Flyer BW, entsprechend dargestellt,  Mit dieser Lüge wurde jetzt wohl aufgeräumt. Und das ist gut so!

Moin Walter,

Du schreibst: "Die einzige Reaktion auf dieses Urteil wird sein, dass in allen DSchG die Lösung aus SH eingepflegt werden wird".

Meiner Meinung nach werden diese Bestrebungen unabhängig von diesem Verfahren  schon lange vorbeitet. Deshalb muß man wachsam bleiben und bei den nächsten Wahlen auch nach seinen Interessen wählen. Denn nichts fürchten Politiker mehr, als den Verlust ihrer Mandate. Wir haben es selbst in der Hand.

Denkt mal darüber nach. Es sollte dann doch möglich sein mit der Stimmenmehrheit der Sondler etwas zu verhindern bzw. zu bewirken.

Grüße und gut Fund!

Hans

« Letzte Änderung: 25. August 2016, um 14:46:54 Uhr von (versteckt) »

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#19
25. August 2016, um 14:40:25 Uhr

Ok…mal ganz davon abgesehen, wie die Union der Germanischen Bodenabfuchtler auftritt
und in der Szene angesehen ist, Fakt ist doch, dass durch deren Mitwirken dieses Urteil zu stande gekommen ist.
Auch wenn sich dieses Mitwirken „nur“ auf Rechtsberatung und –beistand belaufen hat,
so wird der Kläger heilfroh gewesen sein, dass er nicht alleine auf weiter Flur stand.
Für mich ist dieses Urteil wichtig und so lange es nicht von einer höheren Instanz „kassiert“  wurde,
hat es Bestand und mit Sicherheit auch eine Signalwirkung für die Hexenjäger vom Denkmalamt.

Vielleicht wird es auch bald wieder gekippt, aber…Scheißegal!...so lange habe ich jedenfalls eine diebische Freude dran

Gruß aus dem Großherzogtum Baden

Nobbi


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#20
25. August 2016, um 15:03:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von The_Duke
....., wie die Union der Germanischen Bodenabfuchtler auftritt
und in der Szene angesehen ist, .....
Wo hast denn das her ?

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#21
25. August 2016, um 15:25:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von The_Duke
so lange habe ich jedenfalls eine diebische Freude dran
Sehr Sinnvoll für unser Hobby Nono

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#22
25. August 2016, um 15:28:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Wo hast denn das her ?

Naja....De.Es.U kann ich hier ja nicht schreiben.Grinsend
Dann muss halt eine Umschreibung her Engel
Ist aber nicht abwertend zu verstehen Belehren

....und, wie ich so gelesen und erfahren habe, scheiden sich hierbei die Geister.

Gruß aus dem Großherzogtum Baden

Nobbi

Hinzugefügt 25. August 2016, um 15:31:59 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Coindancer
Sehr Sinnvoll für unser Hobby Nono

Hmmm...diese Bemerkung verstehst wohl nur du....Nullahnung

Ich tu es jedenfalls nicht Grübeln

« Letzte Änderung: 25. August 2016, um 15:31:59 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#23
25. August 2016, um 15:33:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von The_Duke
Naja....De.Es.U kann ich hier ja nicht schreiben.Grinsend
Dann muss halt eine Umschreibung her Engel
Ist aber nicht abwertend zu verstehen Belehren

....und, wie ich so gelesen und erfahren habe, scheiden sich hierbei die Geister.

Gruß aus dem Großherzogtum Baden

Nobbi
Sagt Dir " DIEBISCHE FREUDE " den etwas

Geschrieben von Zitat von The_Duke
Hinzugefügt 25. August 2016, um 15:31:59 Uhr:

Hmmm...diese Bemerkung verstehst wohl nur du....Nullahnung

Ich tu es jedenfalls nicht Grübeln


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#24
25. August 2016, um 15:42:03 Uhr

Oha....da hat wohl jemand den Ausdruck "diebisch" falsch verstanden  Zwinkernd
Hat nix mit klauen oder widerrechtlicher Aneignung zu tun...das ist ein geflügelte Ausdruck
bzw. ein Synonym für Schadenfreude, dass dieses Urteil gegen die Kläger gefällt wurde.

Nicht alles muss auf die Goldwaage gelegt werden und auch nicht jede Erbse muss
gezählt werden.... Winken

Gruß aus dem Großherzogtum Baden
Nobbi

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#25
25. August 2016, um 16:44:47 Uhr

Der Rest aus BW schweigt wie immer, das ist zum Schmunzeln  Smiley

Im Sch...sucher org. wird darüber diskutiert

« Letzte Änderung: 25. August 2016, um 17:01:03 Uhr von (versteckt) »

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#26
26. August 2016, um 16:39:19 Uhr

Moin Hans,

stimmt genau, wer nicht nach Antiken sucht braucht keine NFG, so steht es in allen DSCHG. Um die eindeutige Erklärung haben sich aber bis heute alle VG-Urteile herumgedrückt. (Lüneburg oder Schleswig, u.a. ). Jetzt ist es ausgesprochen - sofern das Urteil von AYT-v.K richtig wiedergeben ist - und so kann es nicht bleiben. Einziger Ausweg ist die Einführung der Strafbarkeit der Detektorenverwendung. 

Ich finde das sehr erstaunlich, da von obiger Seite und von seinen Sprachgehilfen immer mir und Michael Gehrking der Vorwurf gemacht wurde, wir hätten Schuld am SR in Hessen. Jetzt sorgen sie dafür, dass die Strafbewehrung für unerlaubten Detektoreneinsatz in ganz Deutschland kommen wird.

Viele Grüsse

Walter 

PS. Da Michael aufgrund des Gräberfeldfundes namentlich bekannt ist, habe ich seinen Klarnamen genannt.

« Letzte Änderung: 26. August 2016, um 16:40:54 Uhr von (versteckt) »

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#27
26. August 2016, um 17:01:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan

Das Landesdenkmalamt BW hat das Gesetz, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, immer so ausgelegt, dass ganz Baden-Württemberg eine "Verdachtsfläche" sei und dass die ungenehmigte Suche mit der Metallsonde auch außerhalb von Grabungsschutzgebieten und bekannten archäologischen Kulturdenkmalen eine Ordnungswidrigkeit ist.




Huhu,

das ist genau die oben von mir erwähnte gegenteilige Extreme, die natürlich auch fernab jeglicher Vernunft ist. Da gebe ich dir recht, gut, dass damit aufgeräumt wurde!
Aber das Urteil geht, so wie ich es verstanden habe, ja noch weiter. So könne man auch auf jeglichen geschützten Flächen einfach so drauflos graben? Dadurch würde kein Denkmal geschädigt werden? Ich denke da an Aussagen von der Seite der Sucher (und nicht der Archäologen!) wie zB "leergelutscht", "fundfrei" oder "porentief rein" im Zusammenhang mit archäologischen Denkmälern - das wäre also nicht geschädigt? Liegt es im Ermessen eines Verwaltungsrichters, darüber objektiv zu urteilen?
Das ist nur einer der Punkte dieses Urteils, die mir als juristischem Laien fragwürdig erscheinen. Zumal es ja ursprünglich anscheinend nur darum ging, dass das Denkmalamt die geschützten Flächen nicht preisgeben wollte - einerseits verständlich, andererseits aber notwendig wenn man fordert, dass Sucher von eben diesen Flächen fernbleiben...


 Winken

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#28
26. August 2016, um 18:05:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin Hans,

stimmt genau, wer nicht nach Antiken sucht braucht keine NFG, so steht es in allen DSCHG. Um die eindeutige Erklärung haben sich aber bis heute alle VG-Urteile herumgedrückt. (Lüneburg oder Schleswig, u.a. ). Jetzt ist es ausgesprochen - sofern das Urteil von AYT-v.K richtig wiedergeben ist - und so kann es nicht bleiben. Einziger Ausweg ist die Einführung der Strafbarkeit der Detektorenverwendung.

Ich finde das sehr erstaunlich, da von obiger Seite und von seinen Sprachgehilfen immer mir und Michael Gehrking der Vorwurf gemacht wurde, wir hätten Schuld am SR in Hessen. Jetzt sorgen sie dafür, dass die Strafbewehrung für unerlaubten Detektoreneinsatz in ganz Deutschland kommen wird.

Viele Grüsse

Walter

PS. Da Michael aufgrund des Gräberfeldfundes namentlich bekannt ist, habe ich seinen Klarnamen genannt.

Mal um einiges klar zu stellen.

Der Richterspruch ist weder aus einem Urteil noch aus einem Vergleich.



Es gab eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in der der Richter dem Kläger
zu Beginn zu verstehen gab, das seine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies hat der
Richter umfassen begründet. (die Rechtslage erörtert)
 
Dem Kläger wurde angeraten die Klage zurück zu nehmen.
 
Dem kam der Kläger auch nach, da der Grund seiner Klage durch die richterlichen
Darlegungen entfallen war.

Wer jetzt aber wie Walter Franke behauptet das diese Darlegung der rechtlichen Situation Grund
dafür ist das die SH Gesetzeslage in ganz D eingeführt werden soll liegt genau so falsch wie die
Ankläger gegen Michael Gerking.
Die Einführung des Schatzregals in Hessen war schon lange vor dieser Klage beschlossene Sache
und das im Hintergrund, schon lange,  fast alle archäologischen Landesämter an der Einführung der
SH Gesetzeslage basteln ist für den aufmerksamen Betrachter auch kein Geheimnis.

Nur so einfach wie in SH wird es in weiteren Bundesländern nicht passieren. Endlich gibt es einen
Gegenpol welcher stärker ist als "Hadrians Erben".
Hier verzieht sich der "Hauptmacher", wenn es in die entscheidende Phase geht, nicht ins Nirvana
und lässt den Rest der Truppe alleine.

Wir hätten die Einführung der Gesetzesnovellierung in diesem Wortlaut verhindern können nur
leider brauchte die Schließung der Lücke die Du Walter Franke, mit deinem Verschwinden von der Bildfläche,
 geschaffen hasst zu viel Zeit.

Und hau hier bitte nicht solche Parolen raus wie: "Einziger Ausweg ist die Einführung der Strafbarkeit der Detektorenverwendung. "

Es gibt noch weitere Wege und einer davon ist das sich auch die archäologische Seite einfach an geltendes Recht orientiert
und sich von ihren Monopolanspruch auf alles was im Boden Liegt verabschiedet. Dann braucht es kein Detektorverbot.

Gruß Charlie


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(versteckt)
#29
26. August 2016, um 18:15:50 Uhr

Dann hat der Richter einfach geltendes Recht bestätigt, wenn ich das richtig verstehe.


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