Hallo zusammen

Ich habe mich gestern privat mit einem guten Bekannten (Polizist, Oberkomissar) bei einem lecker Bierchen unterhalten.

Das "Problem Sondengänger" ist auf dem Revier bekannt und es gab auch schon Anrufe von Bürgern im Landkreis.

Diesen wurde auch, je nach Möglichkeit, nachgegangen, allerdings blieb es bei Ermahnungen und Belehrungen.
Bisher gab es noch keine konkreten Anzeigen von Bürgern, denen er dann nachgehen MUSSTE(!), ansonsten liegt
es im Ermessen der Beamten, bei einer leichten (scheinbaren) Ordnungswidrigkeit nur mündlich zu Verwarnen.
Ich habe ihm diese richterlichen Erläuterungen aus Stuttgart gezeigt und er meinte, dass er sich
vor diesem Hintergrund genau überlegen wird, ob er nochmal einen "Schatzsucher" (ich korrigierte ihn zu Sondengänger :

)
ansprechen wird, da habe er wegen der dünnen Personaldecke besseres mit seiner Dienstzeit anzufangen. (er hat das etwas salopper und direkter formuliert)

Anders sähe es aus, wenn ein Landbesitzer wegen unerlaubten Betretens anrufen würde....dann müsste er tätig werden,
sofern keine anderen, dringlichere Einsätze anstehen würden.
Also ist eine Betretungserlaubnis/Sucherlaubnis für das jeweilige Grundstück unabdingbar, wenn man sich nicht von der Seite her
aus angreifbar machen möchte

Der Tenor von diesem Gespräch war eindeutig herauszuhören....grade wegen der schwammigen Rechtslage hat keiner
Lust seine knappe Zeit zu vergeuden, die, ich zitiere: "besser in der Prävention und Streifendienst investiert wäre".
Ich bin mal gespannt, ob das im Revier die Runde macht.....

Gruß aus dem Großherzogtum Baden
Nobbi