In der Tat ist diese Klage am erfolgversprechendsten. Allerdings weiß man nie, wie die Gerichte entscheiden.
Allerdings ist die GEZ berüchtigt. Auch ich hatte schon einen Fall. Eine ältere Dame, die letztes Jahr kurz vor ihrem 99. Geburtstag verstarb, hatte einen Brief von der GEZ bekommen. Sie sollte zahlen. Da lebte sie aber schon im Heim, konnte kaum noch sehen und hören und hatte einen Behindertenausweis, der aber bald auslief. Ich teilte der GEZ die Sachlage mit und verwies auch darauf, daß die Behörde beabsichtigte, einen Behindertenausweis auszustellen, der unbefristet Geltung hat. Die GEZ reagierte so, wie man es von ihr erwartete. Sie blieb stur. Also mußte gegen den Bescheid geklagt werden. Der NDR blieb zunächst bei der Ansicht der GEZ, bevor er schlußendlich, bevor eine Verhandlung terminiert war, uns klaglos stellte, also anerkannte. Fall gewonnen. Und das gegen die GEZ

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Jedoch hat dann auch der NDR noch meine Gebührenrechnung in Frage gestellt, weil ich auch noch eine Einigungsgebühr in Rechnung gestellt habe. Sie haben schließlich anerkannt und das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Gebühr für den Anwalt vor. Das Gericht ist dem gefolgt und hat in der Begründung nur auf meinen Schriftsatz verwiesen.

Was soll man aber anderes auch von der GEZ erwarten? Das Problem dabei ist, daß es bestimmt viele alte, und auch unerfahrene jüngere, Leute gibt, die zahlen. Und darauf baut die GEZ!
Also, wer Probleme hat, soll zu mir kommen. Ich habe nichts dagegen, der GEZ, bzw. den Rundfunkanstalten, wieder einen Denkzettel zu verpassen. Manchmal hat man ja auch als Gegenanwalt Mitleid mit den Leuten auf der anderen Seite (nicht, daß sich dadurch irgendetwas an der eigenen Verhandlungsführung ändert). Bei der GEZ ist das aber bei mir nicht der Fall. Im Gegenteil...

Viele Grüße
Dominic