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 Neues zum Barbarenschatz Prozess

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Avatar  Neues zum Barbarenschatz Prozess  (Gelesen 51543 mal) 0
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#420
05. März 2015, um 15:49:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Die Frage ist, wer ist so verrückt und setzt auf ein untergehendes Schiff?
Die selbsternannte Kampfpartei gegen die Schatzregalien vielleicht?

« Letzte Änderung: 05. März 2015, um 16:14:34 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#421
05. März 2015, um 16:04:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Die selbsternannte Kampfpartei gegen die Schatzregalien vielleich?
Naja dann haben sie auf das falsche Pferd gesetzt, es geht ja bei dem Urteil nicht ums SR sonder um Fundunterschlagung.
Aber das werden die Herren schon wissen......................

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#422
05. März 2015, um 16:15:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Naja dann haben sie auf das falsche Pferd gesetzt, es geht ja bei dem Urteil nicht ums SR sonder um Fundunterschlagung.
Aber das werden die Herren schon wissen......................
Ohne Schatzregal keine Unterschlagung in dem Fall.

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#423
05. März 2015, um 16:27:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Ohne Schatzregal keine Unterschlagung in dem Fall.
Eben schon, selbst in einem nicht Schatzregalland wie Bayern hätte er sich der Unterschlagung schuldig gemacht, zumindestens dem Grundstückseigentümer gegenüber.

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#424
05. März 2015, um 16:46:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Die Frage ist, wer ist so verrückt und setzt auf ein untergehendes Schiff?
Ganz einfach, weil einer allein kann gar nicht so B... sein.
Gruß Tigersteff

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#425
05. März 2015, um 16:51:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Eben schon, selbst in einem nicht Schatzregalland wie Bayern hätte er sich der Unterschlagung schuldig gemacht, zumindestens dem Grundstückseigentümer gegenüber.
Nein nein, so meinte ich das nicht. Der arme Junge hat doch nur wegen der Schatzregalien so lange mit der Abgabe gewartet, weil er wusste, dass er anschließend in die Röhre guckt. Zwinkernd

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#426
05. März 2015, um 17:57:39 Uhr

1.Hier wurde gesagt, dass B in der Bewährungszeit keine Straftaten begehen darf, z.B. keine Verkehrsstraftaten, wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder eine Trunkenheitsfahrt.

Ist das tatsächlich so? ODER: muss es sich um eine erneute Straftat im Zusammenhang mit einem Eigentumsdelikt, wie Unterschlagung oder Diebstahl handeln,  damit die Freiheitsstrafe in Kraft tritt?

2. So wie ich das Urteil verstanden hab, geht es um eine 15 Monatige HAFT-STRAFE, die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Ich meine bloss, weil die Presse immer von 15 Monate Bewährung spricht. Das irritiert die Allgemeinheit. Bitte verbessert mich, wenn ich etwas falsch schreibe.
Viele Grüße

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#427
05. März 2015, um 18:05:56 Uhr

Also Mario gerade Du solltest es wissen, Lach
Irgend ein krummes Ding und er geht für 15 Monate ab natürlich wird aus dem neuen Delikt und den mitgebrachten 15 Monaten eine gesamtfeeiheitsstraffe gebildet, aber mit sicherheit nicht unter 15 Monaten.

Drei Jahre sind ne extrem Länge Zeit habe es erst 1. Mal erlebt das war eine Körperverletzung mit Todesfolge allerdings war der Täter zum Tatzeitpunkt unter 21 ergo Jugendstrafe.


Lg christoph

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#428
05. März 2015, um 19:15:30 Uhr

ich glaube schon das es bestimmte Delikte sein müsten um die Bewährungsstrafe zu öffnen oder in Kraft zu treten.
Glaube ich zumindest.
gruß schwingi

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#429
05. März 2015, um 19:17:48 Uhr

Straftaten,keine Ordnungswidrigkeiten.
Falsch parken darf er sich durchaus erlauben.

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#430
06. März 2015, um 07:56:34 Uhr

Benny hat einen Radiokommentar zum Urteil in Youtube eingestellt:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.youtube.com/watch?v=7Z29rckjnok


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(versteckt)Themen Schreiber
#431
06. März 2015, um 08:38:10 Uhr

Der Kommentar ist aber gar nicht von ihm selbst...anscheinend hat er jetzt Unterstützung Seitens der Medien bekommen...


Geschrieben von Zitat von lucius
Straftaten,keine Ordnungswidrigkeiten.
Falsch parken darf er sich durchaus erlauben.
Aber sondeln ohne Genehmigung ist doch meines Wissens nach auch nur eine OWi od irre ich da?
Dann dürfte er ja trotz Bewährungsstrafe weiter ohne Genehmigung sondeln Huch

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#432
06. März 2015, um 08:58:53 Uhr

ja, ist nicht von ihm selbst.

Mal nüchtern betrachtet hat der Kommentator ja nicht ganz unrecht.

Im Verhältnis zum Urteil zur Himmelsscheibe von Nebra ist das Urteil wirklich zu hart.

Ich treffe mich am Sonntag zum Frühstück mit zwei Archäologen. Da werde ich das Thema mal anschneiden.
Bin mal auf deren Ansichten gespannt.

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#433
06. März 2015, um 09:00:56 Uhr

Der Kern der Frage ist: Muß ein Verurteilter eine Straftat mit demselben "kriminellen" Hintergrund begehen, um die die Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe umzuwandeln, oder aber reicht ein beliebiges "kriminelles" Vergehen wie z.B. Fahrerflucht aus, um dann verknackt zu werden.

Wer weiß das?

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#434
06. März 2015, um 09:43:49 Uhr


Hallo

Begeht der Verurteilte während der Bewährungzeit eine Straftat  kommt es zum ; Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat .
Das heist aber nicht das der Verurteilte jetzt ins Gefängniss muß , bei dem Prozeß wegen der neuen Straftat kann es
durchaus sein ,  das je nach gestellter Prognose , der Verurteilte  erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird .

Ist zwar schwer zu verstehen ist aber so .




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