| | Geschrieben von Zitat von Drusus So, jetzt kommen wir mal wieder runter vom Stammtischniveau und reden hier bitte weiter über den Barbarenschatz bzw. Recht und Gerechtigkeit bei Schatzfunden und nicht über schleimige SPD-Politiker, deren Karriere nun garantiert am Ende ist.
Gruß, Günter
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Wir werden aber nicht umhin kommen andere Straftaten als Vergleiche hinzuzuziehen, denn auch der deutsche Meter ist ein im Tresor verwahrtes Vergleichsstück. An dem Vergleichsstück orientiert sich jede andere deutsche Längeneinheit.
Den Kinderschänder kann ich hier nicht als Maß hernehmen denn dem Schwingi seine 9 mm müssten dem MG 42 weichen um das Gerechtigkeitsempfinden eines Vaters von zwei kleinen Töchtern wie mir zu befriedigen.
Deshalb möchte ich über etwas anderes Nachdenken.
Ein Taschendieb bestiehlt eine alte Oma und klaut ihr 1000 Euro. Dies entspricht 50% ihres Vermögens
Ein Taschendieb bestiehlt einen Zuhälter/Drogendealer und klaut ihm 1000 Euro. Dies entspricht 0,5 Prozent seines Vermögens.
Anklage 1
Diebstahl in Höhe von 1000 Euro
Anklage 2
Diebstahl in Höhe von 1000 Euro
Ein Richter hat einen sog. Ermessensspielraum und er kann über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß gehen oder darunter, und beides sogar weit.
Wenn man jetzt nüchtern von Diebstahl von 1000 Euro spricht ist das genauso ungerecht wie beim Barbarenschatz von einer Unterschlagung von 500.000 Euro zu reden.
Der für mich größte Knackpunkt bei der Sache ist, dass es bei der Unterschlagung von 500.000 Euro bei Schatzfund defacto keinen Geschädigkten gibt.
Unterschlagungen innerhalb einer Firma etc.. in solcher Höhe vernichten in der Regel die Firma. Hier wurde niemand vernichtet, es wurde die Eitelkeit einiger Staatsdiener beleidigt und ein Mensch war unehrlich. Das wars aber dann auch schon.
Für mich ist eine Strafe gerecht, aber nicht inder Höhe. Eine Strafe die ich als gerecht empfunden hätte wäre die Aberkennung des Finderlohns gewesen. Fertig.