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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Neues zum Barbarenschatz Prozess

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Avatar  Neues zum Barbarenschatz Prozess  (Gelesen 51567 mal) 0
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#345
01. März 2015, um 11:24:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arminius


Geschrieben von Zitat von Arminius
Ich denke ja mal, dass die drei wohl in keinem Bundesland mehr eine nfg bekommen würden Lorenberg Grinsend


Was aber ein interessantes Nebenthema wäre...
Den hier oft und gerne zitierten Führerschein kriegt man ja auch nach gravierenden Rechtsverstößen (Drogen/Alkohol/fahren ohne Führerschein mit Unfall)wieder-wenn man von einem unabhängigen Institut seine körperliche und psychologische Fahreignung feststellen läßt-sprich:MPU.Diese kann beliebig oft bis zum Bestehen wiederholt werden.

Gibt es eine Gesetzsprechung,welches auffällig gewordene Sondler ausdrücklich vom Erwerb einer NFG ausschließt? Wenn ja,welche?
In D ist ja selbst die zulässige Krümmung der Gurken gesetzlich reglementiert,da kann so etwas kein rechtsfreier Raum sein...

« Letzte Änderung: 01. März 2015, um 11:30:11 Uhr von (versteckt) »

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#346
01. März 2015, um 12:00:21 Uhr

Hm....eigentlich sollte jemand ja nach verbüßter Strafe wie ein unbescholtener Bürger gelten? Also sollte er danach auch eine NFG beantragen dürfen. Sicher muß er sich dann aber in eine Warteliste analog SH eintragen und weitere Jahre warten müssen.... Grinsend

Bin ich böse, wenn ich aber davon ausgehe, dass B. keine 3 Jahre durchhält, ohne in ein neues Fettnäpfchen zu treten, bei seiner selbstherrlichen Lebensauffassung?  Schockiert

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#347
01. März 2015, um 12:03:28 Uhr

Jaja....woanders gibt's Berufsverbote........grins

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#348
01. März 2015, um 12:38:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Hm....eigentlich sollte jemand ja nach verbüßter Strafe wie ein unbescholtener Bürger gelten?
Emm nein, danach gilt man als vorbestraft und hat einen Eintrag im Führungszeugnis. Viel Spaß z.B. beim Kredit-Beantragen! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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#349
01. März 2015, um 13:01:38 Uhr

Gerade in seiner Branche (Einzelhandel) macht sich sowas auch gut auf Bewerbungsschreiben.Naja,ruht die Karriere wohl jetzt 10 Jahre (bis zur Löschung). 

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#350
01. März 2015, um 15:14:18 Uhr

Wenn Benny eine NFG irgendwo in Beamten & Gesetzistan bekommen und ich nicht, wandere ich nach Deutschsüdwest Mallorca aus und lass mich von RTL,Vox und Tele5 gleichzeitig filmen wie ich am Strand Euromünzen ersondele.
Gruß Tigersteff

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#351
01. März 2015, um 19:33:10 Uhr

Der Anwalt legt Berufung ein. Na denn viel Spass

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(versteckt)Themen Schreiber
#352
01. März 2015, um 19:34:19 Uhr

Ich dachte immer, wenn man einmal wg so etwas negativ beim Denkmalamt aufgefallen ist, bekommt man keine Chance mehr auf ne nfg...würde mich aber auch mal interessieren

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#353
01. März 2015, um 19:38:48 Uhr

Ich lese, der Anwalt legt Rechtsmittel ein, kann Berufung oder Revision sein Grübeln
Da bin ich ja mal gespannt, sehr gespannt.....

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#354
01. März 2015, um 19:41:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arminius
Ich dachte immer, wenn man einmal wg so etwas negativ beim Denkmalamt aufgefallen ist, bekommt man keine Chance mehr auf ne nfg...würde mich aber auch mal interessieren

Kommt immer darauf an wie man sich verhält.

Ich kenne drei mit NFG die vorher negativ aufgefallen waren.

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#355
01. März 2015, um 19:45:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Aslan
Der Anwalt legt Berufung ein. Na denn viel Spass

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Ich kann nicht lesen dass er schon Berufung eingereicht hat.

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#356
01. März 2015, um 19:45:57 Uhr

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"Nach dem Urteil gegen den Entdecker des Barbarenschatzes will die Archäologie neue Wege in der Zusammenarbeit mit Schatzsuchern gehen. Beide Seiten sollen davon profitieren."

Hört sich nicht nach einer kommenden Hexen(Sondler)jagd an.

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#357
01. März 2015, um 19:48:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arminius
Ich dachte immer, wenn man einmal wg so etwas negativ beim Denkmalamt aufgefallen ist, bekommt man keine Chance mehr auf ne nfg...würde mich aber auch mal interessieren

Den Archäologen wird der Titel auch nicht aberkannt wenn sie Mist bauen.

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#358
01. März 2015, um 20:33:50 Uhr

Wenn ich sein Anwalt wäre, hätte ich auch nix gegen eine Berufung einzuwenden..... Grinsend Grinsend


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#359
01. März 2015, um 20:44:31 Uhr

Wie sieht es eigentlich damit aus mit der Vorstrafe wenn man ein Gewerbe anmeldet?
Da er nun unter die Detektorverkäufer gegangen ist,kommt wahrscheinlich auch auf das Delikt an?
Bestimmte Geweben sind unter bestimmten Vorstrafen nicht möglich.Oder ist es so das er ein Gewerbe vor dem Urteil eröffnet hat und somit hier noch durch gerutscht ist?
Dieses müste eigentlich dann  unter Falschangaben storniert oder zurück genommen werden,oder
Wie ist das bei euch?

schwingi

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