| | Geschrieben von Zitat von Cola-Rot-Biker @ Sorgnix
Betrifft Dein fotografisches Gedächtnis :
Kannst Du Dich noch erinnern was strafmildernd gewertet wurde ?
Danke
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muß ich nicht groß blättern.
Schreibe bislang ALLES ohne Hilfe. Auch wenn nicht zu glauben ...
(ich schreibe sehr viele Protokolle von Besprechungen ... )
Strafmildernd?
Er hat den Fund abgegeben. VOR möglichen weiteren Fragen der Behörden.
Weil es nicht erwiesen gewesen wäre, ob das Ding wirklich wg. der bei der anderen Beschlagnahme aufgetauchten Fotos bekannt bzw. zugeordnet hätte werden können.
... im Nachhinein wäre das wohl die einzige Chance gewesen, da HOCH zu pokern, den Fund nicht abzugeben und zu hoffen, es würde nicht rauskommen.
Im Gegenzug, WÄRE es daraufhin rausgekommen, dann wäre er in den BAU gegangen ... Ohne Wenn und Aber ...
Keinen Bewährungshelfer an die Seite bekommen:
Weil er mehrfach betonte, künftig doch wirklich alles zu melden und abzuliefern, und auch die sonstigen Maßgaben des DSchG zu beachten.
Hätte er seine Tour "LDA kann mich" weitergefahren, hätte er "Begleitung" bekommen.
Für noch mehr "Entlastung" müßte ich jetzt allerdings ganz tief in mich gehen ...
(das dann frühestens morgen)
Gruß
jörg
P.S.: 20 min später
... nach inniger Suche im Hinterkopf:
ebenfalls strafmildernd wurde die Preisgabe der Fundstelle gewertet.
Sonst war da nix "milderndes" ...